Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 26.06.2015
  • Ort
  • Art Pressemitteilung

Psychotherapeutenverbände begrüßen Beschluss des Bewertungsausschusses

Gemeinsame Pressemitteilung DPtV und bvvp

In der Sitzung des Bewertungsausschusses vom 23. Juni wurde über die Frage verhandelt, ob die Vergütung für die genehmigungspflichtigen Leistungen der Psychotherapie im Jahr 2012 und in den Folgejahren die Anforderungen der BSG-Rechtsprechung und der Forderung des Sozialgesetzbuches V, § 87 Abs. 2c nach einer angemessenen Vergütung erfüllen. Nachdem die Positionen von Krankenkassen und KBV weit auseinander lagen, wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss angerufen. Dieses Schiedsamt wird im August entscheiden. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) begrüßen die Anrufung des Erweiterten Bewertungsausschusses ausdrücklich und erwarten von diesem einen rechtssicheren und sachgerechten Beschluss.