Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 10.10.2012
  • Ort
  • Art Pressemitteilung

Psychotherapeutenverbände begrüßen die im Bewertungsausschuss getroffene Vereinbarung zur extrabudgetären Vergütung der Psychotherapie

Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und Deutsche PsychothrapeutenVereinigung (DPtV)

„Mit der Ausbudgetierung der genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen und der probatorischen Sitzungen ist die Finanzierung vieler neuer Behandlungsplätze für psychisch Kranke gesichert“. Dies stellten die Vertreter der beiden Psychotherapeutenverbände   Dipl.-Psych. Dieter Best von der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und Dipl.-Psych. Jürgen Doebert vom Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), zufrieden fest. Die sei eine wichtige Grundlage, um die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung zu verbessern. Durch diese Regelung liege das Morbiditätsrisiko für einen Großteil der notwendigen psychotherapeutischen Leistungen bei den Krankenkassen.

Dass künftig auch die probatorischen Sitzungen extrabudgetär vergütet werden, bedeutet für die beiden Verbandsvertreter, dass die notwendige sorgfältige Diagnostik vor der Einleitung einer Behandlung in ganz Deutschland zum Preis der Gebührenordnung möglich sein wird. Einige Kassenärztliche Vereinigungen hatten diese Leistungen bisher nur zu einem verminderten Honorar bezahlt. Die beiden Verbände hoffen nun, dass die Vereinbarung auch den Dauerstreit in den KVen um die Finanzierung der Zuwächse in der Psychotherapie beendet. Mit der gestrigen Vereinbarung haben die Kassen anerkannt, dass der Bedarf an Behandlungsplätzen für psychisch Kranke bei weitem nicht ausreicht und haben sich verpflichtet, 1.150 neue Psychotherapeutensitze zu finanzieren. Diese Zahl halten die beiden Verbände angesichts der gravierenden Versorgungsmängel für nicht ausreichend, anerkennen aber, dass hier ein richtiger Schritt getan wurde. Der G-BA wird sich nun mit der Umsetzung bei der Reform der Bedarfsplanungsrichtlinie befassen müssen. Die getroffenen Vereinbarungen ändern allerdings an der finanziellen Lage der bereits niedergelassenen Psychotherapeuten nichts. Die Anhebung des Honorars um 0,9 % führt zu einer minimalen Anhebung von 73 Cent pro Sitzung Psychotherapie. Damit hat sich der Stundenlohn der Psychotherapeuten innerhalb der fünf Jahre von Anfang 2009 bis Ende 2013 so gut wie nicht verändert. Die Psychotherapeuten akzeptieren nicht, dass sie weit abgeschlagen an der untersten Stelle der ärztlichen Einkommensskala stehen. Die KBV hatte in ihrem Honorarbericht für das 1. Halbjahr 2011 ausgerechnet, dass ein Psychotherapeut im Durchschnitt nur knapp mehr als die Hälfte des Überschusses eines niedergelassenen Arztes der somatischen Medizin erwirtschaftet, nämlich 25.654 Euro. Dies bei annähernd gleicher Arbeitszeit, wie die Ergebnisse der Kostenerhebung des Zentralinstitutes für die kassenärztliche Versorgung (ZI), gezeigt haben.