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  • Veröffentlichungsdatum 30.10.2020
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Psychotherapeutenverbände verabschieden Resolutionen zum Schutz der Gesundheitsdaten, PiA-Vergütung und angemessener Qualitätssicherung

Der Gesprächskreis II (GK II) ist ein Gremium zahlreicher psychotherapeutischer Fach- und Berufsverbände, die in regelmäßigen Treffen aktuelle Themen der Psychotherapie diskutieren, Vorschläge erarbeiten und Resolutionen zu gemeinsamen Vorhaben verabschieden. Die 35 psychotherapeutischen Verbände im GK II repräsentieren über 66.000 Mitglieder.

Beim Treffen des GKII, welches am 24. Oktober unter großer Beteiligung als Videokonferenz stattfand, wurden zahlreiche Themen diskutiert: Nach der Darstellung der Arbeit des PiA-Politik-Treffens durch engagierte junge Psychotherapeut*innen stellte Herr Scherer vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) die differenzierte Vorgehensweise bei der Erarbeitung der Prüfungsinhalte der bisherigen wie auch der zukünftigen Approbationsprüfung der Psychologischen Psychotherapeut*innen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) vor. Engagiert wurde im GK II auch über das Thema der Entwicklung der Musterweiterbildungsordnung diskutiert. Als weiterer Höhepunkt stellten drei Vertreterinnen der „Psychologists/Psychotherapists for Future“ (Psy4F) ihre Arbeit vor und forderten die Unterstützung der Psychotherapeutenverbände bei diesem essentiellen Thema ein. Die Verbände beschlossen die Unterstützung eines „Klimaforums“ der Psychotherapeutenverbände, das Vorschläge zu verbändeüberreifenden Initiativen erarbeiten soll.

Die Verbändevertreter verabschiedeten mit großer Mehrheit folgende Resolutionen:

  • Angemessene Vergütung der Praktischen Tätigkeiten I und II: Das zum 1.September 2020 in Kraft getretene Psychotherapeuten-Ausbildungsreformgesetz hat nur unzureichende Regelungen für die Übergangszeit von alter Ausbildung zu neuer Weiterbildung beschlossen. Die mit der Reform eingebrachte 1.000-Euro-Regelung führt trotz guter Absichten teilweise zur Verschlechterung der ohnehin schon prekären Lage der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA). Der GK II fordert, dass endlich eine Vergütung der Praktischen Tätigkeiten I und II gemäß den Grundberufen der Psychotherapeut*innen in Ausbildung erfolgt, die der tatsächlich geleisteten Arbeit angemessen ist.

    5. Oktober 2020: DPtV-Pressemitteilung „Schlecht bezahlt, oft unversichert: PiA dürfen nicht durchs Raster fallen“
     
  • Ausbau des Schutzes von Gesundheitsdaten (PDSG): Der GK II fordert Nachbesserung des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) in Bezug auf die Freigabe von Forschungsdaten, den Schutz der Gesundheitsdaten (insbesondere von Kindern und Jugendlichen), die sichere Nutzung auf mobilen Endgeräten, den Datenschutz und die Pflicht zur umfassenden und neutralen Aufklärung.

    20. August 2020: DPtV-Pressemitteilung: "Patientendaten digital - Sicherheit keine Nebensache!"
     
  • Sicherung der essentiellen Rahmenbedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung: Die Verbände des GKII sprechen sich gegen jeden Versuch aus, Maßnahmen der Qualitätssicherung (QS) zu etablieren, die allein der Kontrolle und Restriktion ambulanter Versorgungsangebote dienen. Im Gemeinsamen Bundesausschuss sind Psychotherapeut*innen bei der Entwicklung von QS-Maßnahmen von Beginn an einzubeziehen. Jegliche QS muss unbürokratisch, datenschutzgerecht und evaluiert sein. Jedes QS-Instrument muss ausschließlich der Verbesserung der Behandlungsqualität dienen und darf nicht in den Behandlungsverlauf eingreifen.