Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 21.03.2023
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Psychotherapeut*innen behandeln bedarfsgerecht: 77 % Kurzzeittherapie

DPtV und bvvp: Umfangreiche Analyse der KBV-Zahlen zur Psychotherapie

Psychotherapie wird angemessen eingesetzt: 77 Prozent der Therapien von Kassenpatient*innen werden mit maximal 24 Sitzungen erbracht. Das ergab eine Analyse von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Ulrike Böker, Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), und Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) untersuchten die pseudonymisierten Daten von 462.635 Versicherten, die 2018 mindestens eine Leistung im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie erhielten. „Die Kontingente sind bedarfsgerecht und werden von Psychotherapeut*innen verantwortungsvoll genutzt“, sagen die Studien-Autor*innen.

Kontingente werden bedarfsgerecht eingesetzt

„Das Ergebnis ist eindeutig: Psychotherapeut*innen behandeln so lange wie es notwendig ist. Die vorgegebenen Kontingente werden nicht regelhaft ausgeschöpft. Schon die Vorgänger-Studie von 2014 zeigte ähnliche Ergebnisse“, sagt Gebhard Hentschel. Mit 30 Prozent werde ein nicht unerheblicher Teil der Therapien schon innerhalb der Kurzzeittherapie (KZT) 1 oder in der Akutbehandlung erfolgreich beendet.

Diagnosen zeigen hohe Krankheitslast

„Mit 49 Prozent hat fast die Hälfte der Patient*innen vier oder mehr gesicherte Diagnosen aus dem F-Kapitel der ICD-10 – Psychische und Verhaltensstörungen. Bei 37 Prozent sind es zwei oder drei Diagnosen“, erklärt Ulrike Böker. „Komorbidität ist die Regel. Die Patient*innen in der ambulanten Psychotherapie sind also keine ‚leichten Fälle‘.“ Die Zahlen widerlegten somit eindrucksvoll Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, Psychotherapeut*innen würden lieber „leichte Fälle über längere Zeit“ behandeln.

Patient*innen wechseln Psychotherapeut*in selten

„74 Prozent der Patient*innen nehmen die psychotherapeutische Sprechstunde und die sich anschließenden probatorischen Sitzungen bei dem-/derselben Psychotherapeut*in wahr, wechseln also nicht“, sagt Bundesvorsitzender Hentschel. „Damit ist in vielen Fällen mit Beginn der psychotherapeutischen Sprechstunde eine Kontinuität des Behandelnden und der Behandlung gegeben. Auch diese Erwartung unserer Patient*innen kann also sehr häufig erfüllt werden.“