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  • Veröffentlichungsdatum 15.09.2022
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Psychotherapeut*innen erhalten zwei Prozent mehr

Um zwei Prozent steigt der Orientierungswert (OW) für 2023. Der Punktwert für die im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gelisteten ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen beträgt ab dem 1. Januar 2023 11,4915 Cent. Dies ist das Ergebnis langwieriger Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV), die zunächst im Bewertungsausschuss ohne Ergebnis blieben. Jetzt hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) eine Entscheidung getroffen. Der Schiedsspruch erfolgte mit den Stimmen des GKV-SV und gegen die Stimmen der KBV. Diese hatte einen Aufschlag von sechs Prozent gefordert. Wegen der schlechten Finanzlage wollten die Krankenversicherungen keine Angleichung der Honorare durchsetzen und hatten eine Nullrunde gefordert.

Vor dem Hintergrund derzeitiger Kostensteigerungen in den Praxen ist dieses Ergebnis mehr als enttäuschend. Bereits in diesem Jahr steigen die Personal- und Energiekosten. Die Inflationsrate betrug zuletzt im August 2022 7,9 Prozent (ermittelt durch das Statistische Bundesamt).

Die Verhandlungen im Bewertungsausschuss folgen gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Rahmenvereinbarungen von KBV und GKV-SV. Diese berücksichtigen bei der Festlegung des OW eine Orientierung an der Kostenentwicklung des Vorjahres, also in diesem Fall 2020 zu 2021. Die unparteiischen Vorsitzenden und die Kostenträger waren nicht bereit, von dieser Systematik abzuweichen und ein aktualisiertes Bezugsjahr für die Festlegung des OW zu wählen. Die dringend notwendigen Anpassungen an die Preisentwicklung sind damit auf die Verhandlungen zum OW 2024 verschoben.

Die DPtV fordert den Bewertungsausschuss dringend auf, die Neubewertung der Gesprächsleistungen im Kapitel 35 (und neuropsychologischen Therapie) nun endlich anzugehen. Diese ist längst überfällig. Das Bundessozialgericht hat sich in mehreren Verfahren mit der Rechtmäßigkeit psychotherapeutischer Honorare befasst – und macht den Vertragsparteien im Bewertungssauschuss klare Vorgaben an eine rechtskonforme Vergütung. Diese ist immer dann zu prüfen, wenn neue Kostendaten der Fachgruppen vorliegen. Aktualisierte Kostendaten der Vertragsärzte- und Psychotherapeut*innen hat das Statistische Bundesamt bereits im August 2021 vorgelegt.

Prozentual einheitliche Steigerungen der Vergütung der Vertragsärzte- und Psychotherapeut*innen indes, wie im OW umgesetzt, bedeuten regelmäßig, dass die Schere zwischen den Erträgen fachärztlicher Vergleichsgruppen und den Psychotherapeut*innen weiter auseinandergeht.