Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 31.01.2020
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Psychotherapeut*innen fordern zügige Umsetzung der GOÄ-Reform

DPtV: Privatpatient*innen schlechter gestellt als gesetzlich Versicherte

„Eine Harmonisierung von Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) würde zu jahrelangen Verzögerungen der dringend nötigen GOÄ-Reform führen“, kommentiert Gebhard Hentschel die aktuellen Vorschläge der Wissenschaftlichen Kommission für ein Modernes Vergütungssystem (KOMV). Der Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) weist darauf hin, dass die seit 24 Jahren unveränderten Privathonorare mittlerweile finanziell unattraktiver seien als die Honorare bei der Behandlung von Kassenpatient*innen: „Wenn privatversicherte Patient*innen nicht schlechter gestellt sein sollen als gesetzlich Versicherte, ist eine schnelle GOÄ-Reform wichtiger, als jetzt noch einmal neu anzufangen.“

Einheitlicher Katalog wäre „Mammutprojekt“

„Die Reform der GOÄ ist bereits weit gediehen, und die EBM-Reform nach zehn Jahren abgeschlossen. Die Kommission schlägt nun einen einheitlichen Leistungskatalog vor, aus dem der EBM und die GOÄ generiert würden“, fasst Psychotherapeut Hentschel zusammen. „Dies wäre eine Mammutprojekt und sollte erst nach Abschluss der GOÄ-Reform angegangen werden.“ Schon 2003 habe die Bundesregierung die GOÄ als „reformbedürftig“ bezeichnet.

EBM übersteigt GOÄ

Bereits im Oktober hat die DPtV mit einer detaillierten Analyse darauf aufmerksam gemacht, dass Privatbehandlungen bei ihren Mitgliedern zu Einkommensverlusten führen. „Die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (GOP) ist an die GOÄ geknüpft“, erklärt der Bundesvorsitzende. Bei dem üblichen 2,3-fachen GOÄ-Satz übersteige das Honorar nach EBM das Honorar nach GOP/GOÄ mittlerweile nicht nur bei der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Psychotherapie, sondern auch bei der Verhaltenstherapie. Die GOÄ mit ihrem unflexiblen, veralteten Leistungskatalog erschwere die psychotherapeutische Behandlung privat Versicherter und Beihilfeberechtigter im Gegensatz zu den gesetzlich Krankenversicherten erheblich. „Für die Psychotherapeut*innen ist die neue GOÄ/GOP nur akzeptabel, wenn bei den Vergütungen ein deutlicher Abstand zum EBM wiederhergestellt wird.“