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  • Veröffentlichungsdatum 09.04.2020
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Psychotherapeut*innen sprechen sich mit überwältigender Mehrheit für psychotherapeutische Hilfe am Telefon aus

DPtV fordert auch für neue Patient*innen Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe am Telefon

„Wir fordern den Verband der Gesetzlichen Krankenversicherung auf, psychotherapeutische Hilfe per Telefon endlich auch denjenigen zu gewähren, die zuvor noch nicht in der psychotherapeutischen Praxis in Behandlung waren,“ erklärte heute Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der DPtV.

Am 3. April 2020 hatten die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen eine Vereinbarung getroffen, die psychotherapeutische Hilfe am Telefon ausschließlich für bekannte Patient*innen ermöglicht. Damit bleiben all diejenigen außen vor, die in den zurückliegenden sechs Quartalen keinen Kontakt in die psychotherapeutische Praxis hatten. Die Möglichkeit der telefonischen Versorgung von Patient*innen ist zwar mit deutlichen Einschränkungen gegenüber der regulären Psychotherapie verbunden, ist in Anbetracht der derzeitigen Krise aber notwendig und begrüßenswert.

Mit der jetzt getroffenen Regelung ist es allerdings neuen Patient*innen, die wegen der Ansteckungsgefahr nicht in die Praxis kommen wollen oder dürfen  und die aus verschiedenen Gründen nicht per Video kommunizieren können (zum Beispiel aufgrund mangelnder Kenntnisse oder technischer Probleme), verwehrt, überhaupt psychotherapeutische Hilfe zu bekommen.

Erhöhter Bedarf an psychotherapeutischer Hilfe per Telefon

Eine aktuelle Blitzumfrage der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) zeigt: 96 % der befragten Psychotherapeut*innen sprechen sich dafür aus, dass psychotherapeutische Hilfe während der Corona-Pandemie telefonisch erbracht und abgerechnet werden kann. Schon jetzt stellen 66 % der Psychotherapeut*innen einen erhöhten Bedarf an telefonischer Hilfe in ihren Praxen fest.

Die DPtV hatte am 3. April 2020 ihre Mitglieder (Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen) zur Nutzung von Video- und Telefonanwendungen in der psychotherapeutischen Hilfe während der Corona-Pandemie befragt. 4.466 in der ambulanten Versorgung tätige Psychotherapeut*innen haben geantwortet. Der Rücklauf von über 42 % innerhalb von nur fünf Tagen zeigt, wie sehr sich Psychotherapeut*innen für eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ihrer Patient*innen engagieren. 77 % der antwortenden Psychotherapeut*innen nutzen die Möglichkeit der Videobehandlung, 95 % von diesen setzten dieses Medium erst seit der Corona-Pandemie ein.

„Es kann nicht sein, dass Patient*innen, die zum Beispiel in systemrelevanten Berufen unter enormen Belastungen ihren Job machen, keine psychotherapeutische Hilfe am Telefon in Anspruch nehmen können,“ so der DPtV-Bundesvorsitzende. „Wir müssen die Schutzbedürfnisse vor einer Infektion in öffentlichen Verkehrsmitteln und außerhalb familiärer Kontakte respektieren. Auch Patient*innen, die mit einer Videotechnik nicht zurechtkommen oder denen aus finanziellen Gründen oder fehlender Netzabdeckung der Zugang zum Internet nicht möglich ist, dürfen nicht benachteiligt werden.