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  • Veröffentlichungsdatum 02.06.2022
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Psychotherapeutische Berufsverbände fordern: Qualitätssicherung muss sich am Verhältnis von Aufwand zum Nutzen messen lassen

Die psychotherapeutischen Berufsverbände Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland e. V. (VAKJP), Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) begrüßen den am 21. April durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefassten Beschluss, das Qualitätssicherungsverfahren zu verschlanken und den Nutzen und Aufwand zu prüfen. „Unsere Kritik wurde vom G-BA in seinen Eckpunkten zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung aufgenommen“, erklären die Verbände heute in Berlin, „jetzt muss es darum gehen, die bekannten Mängel zeitnah zu beseitigen.“

Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ist derzeit mit der Entwicklung eines Qualitätssicherungsinstruments für die ambulante Psychotherapie beauftragt. Dieses QS-Instrument droht sich zu einem bürokratischen Monstrum zu entwickeln, das der Patientenversorgung wertvolle Arbeitszeit der Psychotherapeut*innen entzieht und dies mit fraglichem Nutzen für eine tatsächliche Verbesserung der Qualität.

Die Verbände fordern den G-BA auf, die beschlossenen Eckpunkte unmittelbar auch bei den aktuell in der Entwicklung befindlichen Verfahren zur Qualitätssicherung der ambulanten Psychotherapie zu berücksichtigen und auf ein datensparsames QS-Verfahren hinzuwirken. Es ergibt keinen Sinn, dass ein überdimensioniertes und zweifelhaftes QS-Instrument in die Evaluationsphase geht, bei dem schon jetzt deutlich sichtbar ist, dass dringend Nachbesserungen erforderlich sind.

Ab sofort muss – auch bei dem sich in der Entwicklung befindenden QS-Verfahren zur Psychotherapie - unmittelbar geprüft werden:

  • ob der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht,
  • ob die dem IQTIG vorliegenden konkreten Empfehlungen zur Überarbeitung, Aussetzung oder gänzlichen Aufhebung von Datenfeldern und Qualitätsindikatoren berücksichtigt wurden,
  • inwieweit sich das QS-Verfahren an real bestehenden Qualitätsdefiziten ausrichtet, denn solche Defizite sind in der ambulanten Psychotherapie derzeit nicht feststellbar,
  • ob die eingesetzten Qualitätsindikatoren geeignet sind, definierte Qualitätsziele zu erreichen,
  • ob sie Deckeneffekte aufweisen - zum Beispiel das Qualitätsziel erreicht ist, sodass keine wesentlichen Qualitätsverbesserungen mehr ersichtlich sind.

Die Verbände hatten für das vom IQTiG entwickelte QS-Verfahren wiederholt angemahnt, dass die vorgeschlagenen Qualitätsindikatoren, die auf Basis einer Dokumentation der Psychotherapeut*innen mit über hundert Datenfeldern pro Patient*in erhoben werden, einen enormen Dokumentationsaufwand verursachen, ohne dass dabei ein Nutzen für die Behandlung erkennbar wird. Für zahlreiche Qualitätsmerkmale und Indikatoren konnte das IQTIG überdies keine, den Maßnahmen zugrundeliegenden relevanten Qualitätsprobleme nachweisen. Somit ist es mehr als fraglich, dass hiermit eine Verbesserung der Versorgungsqualität erzielt werden kann. Hierfür fehlt jeder wissenschaftliche Beleg. Vielmehr stellt das Instrument einen massiven Eingriff in den therapeutischen Prozess und die Indikationshoheit der Psychotherapeut*innen dar, was letztlich zum Schaden der Patient*innen sein wird.

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über Eckpunkte zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung. Link: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-5386/2022-04-21_DeQS-RL_Eckpunkte_Weiterentwicklung.pdf

 

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VAKJP
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DGPT
Dr. Felix Hoffmann, Geschäftsführer
psa@dgpt.de
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