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  • Veröffentlichungsdatum 08.02.2021
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Psychotherapie-Qualität: Statistische Erfassung schwierig

Psychotherapeut*innen sehen GVWG-Richtlinie zu Praxis-Ranking kritisch

Ein breites Bündnis psychotherapeutischer Verbände kritisiert die im Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) vorgesehene Anfügung im SGB V, §136a, Absatz 6. In einer neuen Richtlinie sollen erstmals einrichtungsbezogene Vergleiche anhand von so genannten Qualitätsindikatoren festgelegt werden und so ein öffentliches Benchmark der Praxen begründet werden. Die Verbände sprechen sich grundsätzlich für eine Verbesserung der Transparenz und Qualität in der Versorgung aus. Das geplante Vorgehen jedoch berge erhebliche Risiken und werde im Bereich der ambulanten Psychotherapie keine Wirkung im Sinne einer Sicherung der Qualität hervorbringen. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT), die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP) fordern daher, die geplante Richtlinie zu streichen.

Psychotherapie-Qualität so nicht messbar

Die Verbände heben hervor, dass die im Entwurf erwähnte Risikoadjustierung in psychotherapeutischen Praxen nicht umsetzbar sei. Eine hohe Diversität der Störungsbilder und die aufgrund der zeitintensiven Behandlung kleinen Fallzahlen in psychotherapeutischen Praxen verhinderten eine angemessene Einteilung der Patient*innen in Risikoklassen und ließen keine statistisch verlässlichen Aussagen über die Qualität einer Praxis zu. Zudem gebe es eine hohe Zahl hochkomplexer Behandlungsfälle mit unsicherer Prognose – etwa bei schweren Persönlichkeitsstörungen. Die Behandlungsvoraussetzungen und Möglichkeiten der Patient*innen seien unterschiedlich zu bewerten. Es müsse daher stark bezweifelt werden, dass im psychotherapeutischen Bereich die sehr vielfältigen und in ihrer Kombination unterschiedlichen Risikofaktoren mit vertretbarem Aufwand angemessen erfasst werden können.

Umfangreiche Qualitätssicherung vorhanden

Psychotherapeut*innen erzielen schon jetzt gute Arbeitsergebnisse. Qualitätssicherung, so die Verbände, sei in der Psychotherapie bereits seit Jahrzehnten fest verankert: Regelmäßige Maßnahmen wie fallbezogene Inter- und Supervisionen, Qualitätszirkel und Fortbildungen stellen eine hochwertige Behandlung sicher. Statt unzureichender Eckdaten stehe hier der individuelle Fall im Mittelpunkt.

Falsche Anreize gefährden Versorgung

Die geplante Richtlinie, so die Befürchtung der Psychotherapeut*innen, könne zudem auf lange Sicht zu einer Selektion von Patient*innen führen. Bei den Qualitätsvergleichen von Krankenhäusern sei dieser Effekt leider schon zu beobachten. Auch Praxen könnten sich genötigt fühlen, verstärkt Patient*innen mit besserer Prognose und geringeren Behandlungsschwierigkeiten aufzunehmen, um ihr Praxis-Ranking nicht zu gefährden. Diese Anreize würden die Versorgung nicht verbessern sondern gingen zulasten der „schwierigen“ Patient*innen und müssten unbedingt verhindert werden.