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  • Veröffentlichungsdatum 28.01.2020
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Psychotherapie-Studium mit starkem Praxisbezug

DPtV fordert zügige Verabschiedung der Approbationsordnung

„Ein akademischer Heilberuf braucht die Breite an wissenschaftlicher und praktischer Qualifizierung. Beides ist hier enthalten“, kommentiert Gebhard Hentschel den Entwurf der Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen. Der Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) mahnt gleichzeitig die Dringlichkeit des Themas an: „Die Verordnung muss nun zügig verabschiedet werden, wenn sie zum Wintersemester 2020/21 gelten soll. Die Universitäten benötigen Zeit zur Gestaltung der Studiengänge und Anpassung der Prüfungsordnungen.“

Approbationsprüfung nur durch Psychotherapeut*innen

Ein Detail müsse jedoch noch angepasst werden: „Aktuell kann die Prüfungskommission für die psychotherapeutische Prüfung auch aus Fachärzt*innen ,mit einer einschlägigen Weiterbildung‘ bestehen. Das ist befremdlich“, kritisiert der Bundesvorsitzende. Nur Angehörige der Berufsgruppe seien in der Lage, die zu erwerbende Fachkompetenz inhaltlich richtig einzuschätzen und entsprechend zu bewerten. Die DPtV fordere daher entsprechende Änderungen des § 25 der Approbationsordnung.

Vielfalt der Verfahren wichtig

Auch sollte in der Approbationsordnung präzisiert werden, dass bei den während des Studiums vorgesehenen berufsqualifizierenden praktischen Tätigkeiten Patientenbehandlungen in unterschiedlichen wissenschaftlich geprüften und anerkannten Verfahren stattfinden müssen. Die Anleitung durch entsprechend weitergebildete Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sollte verbindlich vorgeschrieben werden.