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Qualifizierte Mehrheit des Berufsstandes befürwortet Modell des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Berlin, 01.09.2017. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und die Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VAKJP) weisen die von mehreren Seiten geäußerte Ablehnung des BMG-Modells zur zukünftigen Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) zurück. Weder handelt es sich um eine „Mogelpackung“, noch wird ein „Straftatbestand legalisiert“1. Die Vorschläge des BMG entsprechen in weiten Teilen den Eckpunkten, die der Deutsche Psychotherapeutentag mit großen Mehrheiten mehrmals befürwortet hat. „Wir wundern uns, mit welchen demagogischen Begrifflichkeiten hier Stimmung gegen fundierte Überlegungen des BMG und der Profession der PP und KJP gemacht wird“, äußern die Vertreter der drei Verbände in Berlin.
Das BMG schlägt ein Studium vor, das gezielter als die jetzigen Studiengänge auf die psychotherapeutische Tätigkeit vorbereitet. Sowohl wissenschaftliche als auch praktische Qualifizierung müssen mit dem Abschluss eines Master-Studiums sowie dem Ablegen eines Staatsexamens nachgewiesen werden. Erst die anschließende Spezialisierung in einer fünfjährigen Weiterbildung führt zur Erteilung der Fachkunde und ermöglicht die selbstständige Tätigkeit in eigener Praxis und die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, analog der ärztlichen Aus- und Weiterbildung.
„Was mag die Motivation hinter der Verunglimpfung der Reform sein?“, fragen die Verbände. Sowohl das Studium als auch die Weiterbildung sollen zukünftig höhere Anforderungen erfüllen als jetzt. Ziel der Reform ist nicht etwa die „grundlegende Neuordnung des Gesundheitswesens“ oder die „Schwächung der Selbstverwaltung“2 zulasten der Ärzte. Es handelt sich um eine Reform innerhalb der seit 1999 bestehenden Berufe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. „Verschiedene Fragen sind noch zu klären, insbesondere muss die zukünftige Berufsbezeichnung so gewählt werden, dass keine Verwechslungen mit psychotherapeutisch tätigen Ärzten möglich sind.“
Die drei Verbände haben zu den verschiedenen Behauptungen und Vorwürfen eine gemeinsame Stellungnahme herausgegeben, s. Anhang. Sie vertreten die niedergelassenen PP und KJP in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und können sich auf über 75 Prozent der Stimmen der PP und KJP bei den KV-Wahlen 2016 berufen.