Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 18.01.2024
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Qualitätssicherung ohne wissenschaftliche Basis

DPtV kritisiert Bürokratie und Zeitaufwand der QS-Richtlinie

„Mit der Qualitätssicherungs-Richtlinie wurde heute ein zu aufwendiges Verfahren geschaffen – vor allem für unsere Patient*innen. Sie ist wenig sinnvoll, wissenschaftlich schlecht gemacht und mit noch unklaren Auswirkungen“, sagt Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss heute die Einführung einer Qualitätssicherungs-Ritchtlinie für die ambulante Psychotherapie. Zunächst soll das Verfahren in einem Modellversuch in Nordrhein-Westfalen erprobt werden. „Wir sehen hier viel Aufwand bei fehlendem Mehrwert. Psychotherapeut*innen praktizieren schon lange Qualitätssicherung und regelmäßige Fortbildungen“, erklärt Hentschel. „Das neue Verfahren sollte in dieser Form nicht eingeführt werden – sondern auf eine wissenschaftlich fundierte Basis gestellt werden.“

14 Seiten Fragebogen für Patient*innen

Die neue Qualitätssicherung sieht für jede Therapie einen 14-seitigen Fragebogen vor, den die Patient*innen ausfüllen sollen. „Der Erfolg einer Therapie ist zwar mit Fragebögen grundsätzlich messbar. Der vorliegende Fragebogen aber erfüllt nicht einmal grundlegende wissenschaftliche Anforderungen“, betont der Bundesvorsitzende. „Eine derart unausgereifte Qualitätssicherung ist mit Nachteilen für Patient*innen und Psychotherapeut*innen verbunden. Auf lange Sicht könnte dies zu einer Selektion von Patient*innen führen. Das darf nicht das Ergebnis dieses Verfahrens sein“, kritisiert Hentschel.

Bürokratischen Mehraufwand entschädigen

Auch Psychotherapeut*innen sollen den Plänen zufolge pro Therapie einen Fragebogen mit über 100 Datenfeldern ausfüllen. „Dies bedeutet wieder einen zusätzlichen Zeitaufwand. Außerdem müssen die Praxen für die Übermittlung dieses Fragebogens eine eigene Software anschaffen, updaten und warten. Wir fordern die Erstattung der Software-Kosten und des Zeitaufwands. Diese Art der Qualitätssicherung bedeutet zusätzliche Arbeit in einem schon jetzt sehr bürokratischen Praxisalltag“, sagt Psychotherapeut Hentschel. „Dies geht zu Lasten der ohnehin schon knappen Zeit für die Behandlung.“