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Richtlinie kann Versorgung schwer erkrankter Kinder verbessern
„Die neue Richtlinie ist in vielen Punkten geeignet, die Versorgung von psychisch schwer erkrankten Kindern und Jugendlichen zu verbessern“, sagt Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die „Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf“ (KJ-KSVPsych-RL) gestern in Berlin veröffentlicht. Sie sieht vor, dass Behandlungsteams aus niedergelassenen Psychotherapeut*innen für Kinder und Jugendliche und Kinder- und Jugendpsychiater*innen die Behandlung planen und koordinieren. Die Patient*innen bzw. Sorgeberechtigten wählen eine zentrale Ansprechperson, welche die Behandlungsleitung übernimmt. Dazu können im Bedarfsfall weitere Mitglieder wie Ergotherapeut*innen, Einrichtungen der Jugendhilfe oder psychiatrische Krankenhäuser kooperierend tätig werden. „Als überdimensioniert sehen wir jedoch die verpflichtend einzubindende Fachkraft für die Koordinierung der Versorgung. Die Übernahme von Koordinierungsfunktionen durch Mitarbeiter*innen der Praxis sollte je nach Bedarf entschieden werden können.“
Fehler aus Erwachsenen-Richtlinie nicht wiederholt
„Die Richtlinie bildet Prozesse ab, die bereits in der Versorgung verankert sind und ergänzt diese um behandlungskoordinierende und kooperative Elemente“, betont Hentschel. „Wir begrüßen vor allem, dass die offensichtlichen Fehler bei der Gestaltung der KSVPsych-Richtlinie für schwer psychisch erkrankte Erwachsene nicht wiederholt wurden. Unnötige Doppeluntersuchungen und bürokratische Hemmnisse wurden vermieden, und ein Handeln der beteiligten Behandler*innen auf Augenhöhe ist vorgesehen“. Ein aktuell durch den G-BA veröffentlichter Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung der KSVPsych-Richtlinie bestätigt die bisher nur schleppende Umsetzung und die wesentlichen Kritikpunkte im Erwachsenenbereich.
Überprüfung durch Ministerium und Vergütungsverhandlungen
Nach der anstehenden Überprüfung der KJ-KSVPsych-RL durch das Bundesgesundheitsministerium werden in den nächsten Monaten die Vergütungselemente der Richtlinie verhandelt. „Dabei werden die beteiligten Verhandlungspartner zeigen müssen, wie viel ihnen die Versorgung von schwer psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen wert ist“, sagt der Bundesvorsitzende. Bei adäquater Finanzierung hat die KJ-KSVPsych-Richtlinie das Potential, die Versorgung zu verbessern und als Vorbild für Nachbesserungen der KSVPsych-Richtlinie im Erwachsenenbereich zu dienen.