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  • Veröffentlichungsdatum 02.11.2020
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Sonderregelung: Telefonische Konsultationen ab sofort wieder möglich

Seit dem 2. November 2020 können Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen wieder die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01433 (154 Punkte / 16,92 Euro) und die GOP 01434 (65 Punkte / 7,14 Euro) abrechnen. Abrechenbar sind über die GOP 01433 pro Patient*in bis zu 20 Telefongespräche von mindestens 10 Minuten – insgesamt 200 Minuten.

Die Telefonische Konsultation kann jedoch nur bei bekannten Patient*innen angesetzt werden. Als „bekannt“ gelten Patient*innen, wenn sie in den letzten sechs Quartalen, die dem Quartal der Konsultation vorausgehen, mindestens einmal in der Praxis waren.

Psychotherapeut*innen, die die GOP 01433 und 01434 als Zuschlag zur Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale erhalten, können die Leistungen auch abrechnen, wenn die Patient*innen in dem Quartal bereits in der Sprechstunde waren.

Die DPtV hat sich seit Beginn der Corona-Pandemie für die Möglichkeit telefonischer Konsultationen eingesetzt. Die Sonderregelung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2020.

Weitere Infos in der KBV-Meldung und auf der DPtV-Sonderthemenseite Coronavirus unter www.dptv.de/corona.