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  • Veröffentlichungsdatum 29.11.2018
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

SpiFa-Vorwürfe zur Psychotherapeuten-Ausbildungsreform nicht berechtigt

Pressemiteilung 14/2018 - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung offen für konstruktive Gespräche

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) hat am 23.11.2018 mit einer Pressemitteilung zum konstruktiven Dialog zur anstehenden Ausbildungsreform der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aufgerufen. „Tatsächlich ist die Psychotherapeutenschaft seit Jahren im Gespräch mit der Öffentlichkeit, der Politik, den Gremien der Selbstverwaltung wie auch den psychotherapeutischen und ärztlichen Verbänden, auch seit 2015 mit dem SpiFa“, sagte heute die Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Dipl.-Psych. Barbara Lubisch in Berlin. „Leider wird den Befürwortern der Reform immer wieder aggressive Haltung gegenüber der Ärzteschaft unterstellt und diese mit falschen Behauptungen ‚untermauert‘, so auch in dieser SpiFa-Mitteilung“, bedauerte Lubisch.

Der Verband ignoriert, dass es schon 2017 eine gemeinsame Erklärung der ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten des Beratenden Fachausschusses Psychotherapie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gab, die die Reform grundsätzlich unterstützte und Forderungen zu bestimmten Aspekten formulierte. Auch in der öffentlichen Vertreterversammlung der KBV im Mai 2018 in Erfurt erklärte der Vorstand seine Zustimmung zur Reform, sprach sich aber deutlich gegen die geplanten Modellstudiengänge zur Psychopharmakaverordnung aus. Ebenfalls öffentlich distanzierten sich die Psychologischen Psychotherapeuten in dieser KBV-Vertreterversammlung von den Modellstudiengängen. An mehreren Einladungen der Bundespsychotherapeutenkammer zu Informations- und Diskussionsveranstaltungen zur Reform nahmen etliche Vertreter ärztlicher Verbände teil und meldeten sich zu Wort, auch Vertreter des SpiFa. Von einer ‚Ausgrenzung der Ärzteschaft‘, wie wiederholt behauptet, kann also keine Rede sein.

Es geht bei der Reform der Aus- und Weiterbildung weder um eine ‚Strukturreform des deutschen Gesundheitssystems‘, noch um ein ‚neuartiges psychologisches Versorgungssystem‘. Falsch ist auch, dass zukünftig ‚ein Psychologe unterhalb des Niveaus eines heutigen klinischen Psychologen ausgebildet‘ würde. Das Studium wird im Gegenteil sehr viel präziser auf die Ausübung des psychotherapeutischen Heilberufs zugeschnitten sein als heute. Zudem soll die zukünftige Weiterbildung sehr viel gründlicher erfolgen als die heutige postgraduale Ausbildung. Nach Abschluss der Weiterbildung ist eine Kassenzulassung - so wie heute - nur nach den Vorgaben der ärztlichen Zulassungsverordnung möglich. Für die ambulante Versorgung ändert sich nichts. Auch bleibt die ärztliche Weiterbildungsordnung völlig unberührt von den Vorgaben einer Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Zutreffend berichtet der Fachärzteverband, dass Fragen der Finanzierung noch zu lösen sind. Zurzeit beteiligen sich die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an den Kosten für die ambulante Weiterbildung der Haus- und Fachärzte. „So abwegig erscheint es deshalb nicht, eine Finanzierung der Weiterbildung analog diesem Modell nach § 75a Sozialgesetzbuch V (SGB V) ins Spiel zu bringen. Lieber wäre es uns, wenn die Vergütung der Behandlungsleistungen so ausgelegt ist, dass damit die Kosten der ambulanten Weiterbildung gedeckt werden. Eigentlich sollte dieses Thema gemeinsam von allen niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten angegangen werden, gerne auch mit dem SpiFa“, sagte Barbara Lubisch.

„Wir werden uns weiter für eine solide Aus- und Weiterbildung und eine rechtliche und finanzielle Absicherung des Nachwuchses einsetzen. Die Erfordernisse der zukünftigen psychotherapeutischen Versorgung sind dabei die Richtschnur“, ergänzte Barbara Lubisch.