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  • Veröffentlichungsdatum 08.10.2020
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Statistikgesetze – realitätsnahe Datenerhebung gefordert

Die DPtV nimmt kritisch Stellung zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken und zur Änderung anderer Statistikgesetze“. Dieses Gesetz hat Auswirkungen auf die Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zur Einnahmen- und Kostenstruktur ärztlicher und psychotherapeutischer Praxen, an der sich derzeit in einem Vier-Jahres-Rhythmus niedergelassene Psychotherapeuten*innen mit erfreulichem Rücklauf beteiligen. Wir begrüßen die im Gesetz vorgesehene Verkürzung des zeitlichen Turnus auf eine nunmehr jährliche Erhebungen.

Die Daten liefern dem Bewertungsausschuss die Grundlage zur regelmäßigen Prüfung der rechtskonformen Vergütung der zeitgebundenen und genehmigungspflichtigen Leistungen. Die Datengrundlage des Statistischen Bundesamtes hatte das Bundessozialgericht in verschiedenen Urteilen akzeptiert. Mit einer Veränderung des Turnus von jetzt alle vier Jahre auf zukünftig einmal pro Jahr werden die Grundlagen für eine zeitnahe Neufeststellung der Vergütung dieser Leistungen gelegt. Auch das Anliegen, künftig die Bruttoinvestitionen in immaterielle Vermögensgegenstände zu erheben und somit die Kosten für den Praxiserwerb besser zu berücksichtigen, begrüßen wir.

Kritisch sieht die DPtV allerdings die im Referentenentwurf geplante Aufhebung der Datenerhebung über Anlagen, Außenstände und Schulden. Die durch Ausbildungskosten, Praxiserwerb und Ausstattung entstandenen Schulden sollten insbesondere in den ersten zehn Jahren der Praxisübernahme berücksichtigt werden.

Ebenso kritisiert die DPtV die Eingrenzung der verpflichtenden Datenerhebung auf Praxen mit einem Mindestumsatz von über 800.000 Euro im zweiten und dritten Jahr. Diese Umsatzzahlen entsprechen auch bei psychotherapeutischen Gemeinschaftspraxen nicht der Realität und würden die Datenerhebung an dieser Stelle ad absurdum führen.