Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 16.10.2020
  • Ort
  • Art Meldung

Statistisches Bundesamt befragt Psychotherapeut*innen

Es ist wieder so weit. Das Statistische Bundesamt (Destatis) führt die vierjährliche repräsentative Untersuchung über Kostenstrukturen in ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Praxen durch.

Eine Zufallsstichprobe von 5 % aller niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird angeschrieben, um über die erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung des Jahres 2019 Auskunft zu geben.

Die Erhebung ist als Online-Befragung konzipiert. Die Zugangsdaten werden den Teilnehmern im Oktober 2020 durch das Statistischen Bundesamt zugesandt. Sie haben dann vier Wochen Zeit die Fragen zu bearbeiten.

Auf Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik (KoStrukStatG) besteht Auskunftspflicht. Um eine Mehrfachbelastung auszuschließen werden Praxen, die bereits in 2016 an der Befragung teilgenommen haben, in der jetzt anlaufenden Erhebung in der Regel nicht erneut angeschrieben.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für Sommer 2021 vorgesehen.

Die Ergebnisse zu Einkünften und Kosten psychotherapeutischer Praxen sowie der fachärztlichen Vergleichspraxen sind rechnerische Grundlage der Neufeststellung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen durch den Bewertungssauschuss und kalkulatorischer Hintergrund notwendiger Nachvergütungen. Die Praxen selbst haben die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte zur Verbesserung von Arbeitsabläufen zu erkennen.

Aus diesen Gründen empfehlen wir eine dringende Teilnahme an dieser Erhebung.
 

Ausführliche Informationen und Ergebnisse über die letzte Kostenstrukturerhebung im Jahr 2015 finden Sie hier:
Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten (PDF)

Die DPtV-Infomail zur Erhebung des Statistischen Bundesamt mit weiteren Informationen finden Sie im Mitgliederbereich.