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  • Veröffentlichungsdatum 21.05.2021
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Strukturzuschläge für Personal angehoben

Rückwirkend zum 1. Januar 2021 werden die Strukturzuschläge zur Deckung von Personalkosten in psychotherapeutischen Praxen angehoben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) teilte den Beschluss des Bewertungsausschusses mit. Demnach wird der Zuschlag für die Einzeltherapie um 13 Punkte auf 186 Punkte erhöht. Für die Gruppentherapie steigt er von 73 auf 78 Punkte. Der Zuschlag für die Sprechstunde und Akutbehandlung beträgt jetzt 95 statt bisher 88 Punkte.

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts von 2017 mussten die für die Strukturzuschläge zugrunde gelegten Personalkosten nach Tarifänderungen zeitnah an die gestiegenen Gehälter für Medizinische Fachangestellte angepasst werden.

Den Zuschlag erhalten Psychotherapeut*innen, wenn sie im Quartal eine bestimmte Mindestpunktzahl von antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen, Psychotherapeutischen Sprechstunden, Akutbehandlungen und bestimmter neuropsychologischer Leistungen abgerechnet haben. Gut ausgelasteten Praxen soll so ermöglicht werden, eine Halbtagskraft zur Praxisorganisation zu beschäftigen.