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  • Veröffentlichungsdatum 20.08.2021
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Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen – Zulassung wird geprüft

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veranlasste die Prüfung der Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche als anerkannte Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Am 19. August 2021 leitete er das dafür erforderliche Bewertungsverfahren ein. Bisher ist die Systemische Therapie nur für die Behandlung von Erwachsenen zugelassen.

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat bereits vor knapp 13 Jahren die Systemische Therapie als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren bei Kindern und Jugendlichen anerkannt und bestätigte deren Wirksamkeit für die Behandlung folgender Anwendungsbereiche:

  • Affektive Störungen (F30 bis F39) und Belastungsstörungen (F43),
  • Essstörungen (F50) und andere Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen (F5),
  • Verhaltensstörungen (F90 bis F92), F94, F98) mit Beginn in der Kindheit und Jugend sowie Tic-Störungen (F95),
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60, F62, F68 bis F69), Störungen der Impulskontrolle (F63), Störungen der Geschlechtsidentität und Sexualstörungen (F64 bis F66), Abhängigkeit und Missbrauch (F1, F55), Schizophrenie und wahnhafte Störungen (F20 bis F29).

Die DPtV begrüßt, dass nach der Systemischen Therapie für Erwachsene die Zulassung nun auch für Kinder und Jugendliche geprüft wird.