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  • Veröffentlichungsdatum 26.11.2018
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Systemische Therapie kann als viertes Psychotherapie-Verfahren zugelassen werden

Pressemitteilung 13/2018 - Beschluss Gemeinsamer Bundesausschuss

Für die Systemische Therapie (ST) wurden am 22.November  2018 vom Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) der Nutzen und die medizinische Notwendigkeit anerkannt. Die ST kann somit, nach Aufnahme in die Psychotherapierichtlinie und weiteren Vorgaben, wie die Anpassung des EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab – Honorierung) in das System der psychotherapeutischen Versorgung zulasten der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. „Wir begrüßen das ausdrücklich und freuen uns, dass diese wirksame und sinnvolle Therapiemöglichkeit bald auch den GKV- Patienten zur Verfügung steht“, sagte heute die Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) Dipl.-Psych. Barbara Lubisch in Berlin.

Die Systemische Therapie hat schon eine lange Geschichte: Bereits 2008 wurde vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) die ST als Psychotherapieverfahren wissenschaftlich anerkannt. 2013 wurde beim G-BA der Antrag auf die Aufnahme in den GKV Katalog gestellt. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hatte dann im Jahr 2017 für sieben Indikationsbereiche die Wirksamkeit bestätigt. .

Vermutlich dauert es ein weiteres Jahr, bis die Systemische Therapie nach den formalen Änderungen und weiteren Beratungen im G-BA Bestandteil der GKV-Leistungen sein wird.

„Bisher gilt die Zulassung nur für Erwachsene, wir hoffen für die betroffenen Menschen, dass die Systemische Therapie auch für Kinder und Jugendliche zugelassen wird“, betont Barbara Lubisch.