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  • Veröffentlichungsdatum 24.11.2021
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Tagesaktueller Testnachweis für Arbeitgeber*innen und Praxispersonal

Laut neuem Infektionsschutzgesetz müssen Arbeitgeber*innen, Beschäftigte und Besucher*innen in Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen ab dem heutigen 24. November 2021 einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen, unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Patient*innen sind davon ausgenommen. Der tägliche Antigentest kann eigenständig ohne Überwachung erfolgen. Alternativ sind zwei PCR-Tests pro Woche möglich.

Aufgrund der eingeführten Testpflichten kommt es aktuell jedoch zu Lieferengpässen von Tests. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weißt daher darauf hin, „dass eine Rechtspflicht, die nicht erfüllt werden kann, auch nicht zu Sanktionen führen kann. In diesen Fällen rät die KBV dazu, die Nichtverfügbarkeit von Tests entsprechend zu dokumentieren.“

Kostenübernahmeregelung gefordert

Ferner fordert die KBV eine Kostenübernahmeregelung seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für diese verpflichtenden Tests in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen. Nach der aktuellen Coronavirus-Testverordnung werden für das Praxispersonal nur die Kosten für zehn Antigentests pro Person im Monat übernommen. Eine Kostenübernahme für PCR-Tests für diese Testanlässe ist aktuell ausgeschlossen. Zudem solle geprüft werden, ob die Testpflicht in Arztpraxen bei dreimal geimpften Beschäftigten entfallen könne.

Dokumentation und Meldepflicht

Das Testergebnis müssen die Arbeitgeber*innen dokumentieren und alle zwei Wochen an die zuständige Behörde melden (Paragraf 28b Absatz 3 Infektionsschutzgesetz).

Positive Testergebnisse sind wie gewohnt meldepflichtig und bei einem Antigentest durch einen PCR-Test abzuklären. Details hierzu werden durch den zuständigen öffentlichen Gesundheitsdienst festgelegt. Die Kosten für den Bestätigungs-PCR-Test werden nach der Coronavirus-Testverordnung erstattet. Die Person, bei der der Antigentest positiv ist, muss sich bis zur Abklärung mittels PCR in häusliche Isolation begeben. Nach positivem PCR-Test sind dies in der Regel 14 Tage (die Zeit bestimmt sich nach Landesrecht).