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  • Veröffentlichungsdatum 26.11.2021
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Testpflicht: Gesundheitsminister der Länder fordern Aussetzung

Die Gesundheitsminister*innen der Länder fordern eine Aussetzung der Testpflicht für geimpftes und genesenes Praxispersonal. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) drängt den Gesetzgeber, das Infektionsschutzgesetz entsprechend zu ändern. Zwei Antigentests zur Eigenanwendung pro Woche bei geimpften oder genesenen Personen seien der GMK zufolge ausreichend. „Eine tägliche Testung vollständig immunisierter Beschäftigter führt zu unzumutbaren Belastungen der durch die Pandemie ohnehin schon belasteten Bereiche“, heißt es in dem GMK-Beschluss. Die DPtV unterstützt eine Gesetzesänderung.

Was bedeutet das aktuell für die Testpflicht in Praxen?

Der GMK-Beschluss vom 25.11.2021 ermutigt weitere Landesministerien, eine vom Infektionsschutzgesetz abweichende Regelung zur Testpflicht in den Praxen zu treffen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen informieren über regionale Lösungen. Bitte informieren Sie sich vor Ort über die für Ihre Praxis gültige Regelung.

In unserer Mitgliederberatung ergab sich weiterhin die Frage:

Wie sieht die Finanzierung der Antigenselbsttests aus?

Nach der aktuellen Fassung der Coronavirus-Test-Verordnung (TestV) besteht die Regelung von bis zu 10 Test pro Person und pro Monat für psychotherapeutische Praxen weiterhin. (§ 6 Abs. 4 S. 3 TestV) und wird mit einer Pauschale von 3,50 € pro Test refinanziert (§ 11 TestV). Die Verordnung tritt gem. § 19 Abs. TestV voraussichtlich am 31.12.2021 außer Kraft, könnte aber noch einmal verlängert werden.