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  • Veröffentlichungsdatum 04.07.2023
  • Ort Berlin
  • Art Meldung

TI-Finanzierungspauschalen für die Vertragspsychotherapeut*innen und Vertragsärzt*innen per Verordnung festgelegt

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in den letzten Tagen die neuen, gesetzlich vorgeschriebenen monatlichen TI-Finanzierungspauschalen für die Vertragspsychotherapeut*innen und Vertragsärzt*innen per Verordnung festgelegt.

TI-Finanzierungspauschalen

Diese gelten ab dem 01.07.2023 und sollen jeden Monat ausgezahlt werden, damit die derzeitigen und kommenden TI-Anwendungen und Investitionskosten in den Praxen finanziert werden können. Die monatlichen Pauschalen variieren in der Höhe je nachdem, ob bzw. wann bereits Zahlungen für eine Erstausstattung oder einen Konnektortausch empfangen wurden und je nach Anzahl der Vertragsärzte/-psychotherapeut*innen in der Praxis.

Sanktionierung bei fehlenden Anwendungen

Des Weiteren sollen die Pauschalen bereits bei einer fehlenden Anwendung um 50 % gekürzt werden, bei zwei fehlenden Anwendungen (z. B. Kommunikation im Medizinwesen (KIM) oder elektronische Patientenakte-Update (ePA)) werden schon keine Pauschalen mehr ausgezahlt. Dabei sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nun zeitnah abfragen, welche Anwendungen und Komponenten in den Praxen vorliegen. Aus den KVen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hagelt es bereits Kritik, weil die Kurzfristigkeit der Ersatzvornahme des BMG eine Umsetzung zum 1. Juli 2023 unmöglich macht. Diese Neuregelung und die Auszahlung der monatlichen Pauschalen ist organisatorisch vermutlich erst gegen Ende des Jahres umzusetzen, so die KVen in einer ersten Reaktion.  

Sollten die Pauschalen in voller Höhe ausgezahlt werden, wären damit vermutlich zumindest die direkten Kosten für die Anwendungen der TI im Laufe der Zeit gedeckt. Aber auch hier bestehen noch berechtigte Zweifel, weil die Preispolitik der Anbieter derzeit ebenfalls nicht einschätzbar ist.

Rise und Secunet kündigen Softwarelösung an

Mittlerweile haben auch die Konnektorenhersteller Rise und Secunet verbindlich angekündigt, dass die Softwarelösung zur Verlängerung der Konnektorenlaufzeit um weitere zwei Jahre in den kommenden Wochen zur Verfügung stehen wird. Auch hier werden vermutlich Kosten entstehen, die mit den Pauschalen finanziert werden müssen.

Sanktionierung nicht hinnehmbar

Wir teilen die Empörung der Kassenärztlichen Vereinigungen: Der Abzug von Pauschalen bei nicht bereitgestellten TI-Anwendungen ist eine nicht hinnehmbare Sanktionierung der Niedergelassenen. Wir arbeiten derzeit daran, auch über die KVen, dass die Besonderheiten der psychotherapeutischen Praxen Berücksichtigung finden.

Denn die Psychotherapeut*innen benötigen beispielsweise in aller Regel weder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) noch den KIM-Dienst zum jetzigen Zeitpunkt. Das Nichtvorhalten dieser Anwendungen würde nach enger Auslegung der Finanzierungsvereinbarung automatisch dazu führen, dass psychotherapeutische Praxen keine monatlichen Pauschalen mehr erhalten würden.

Wir halten Sie auf dem Laufenden

Es wird hier aber auch deutlich, dass die Politik die Vertragsärzt*innen und -psychotherapeut*innen mit allen (finanziellen) Mitteln dazu bewegen möchte, ausnahmslos alle Anwendungen der TI vorzuhalten. In den psychotherapeutischen Praxen wird derzeit vor allem der oft noch fehlende KIM-Dienst vermutlich problematisch werden. Es ist aber jetzt im Juli noch zu früh, um hier die genauen Erfordernisse für den Erhalt der TI-Pauschalen abschätzen zu können. Vielleicht bessert das BMG noch nach, auch die Prüfmechanismen der KVen sind noch nicht bekannt. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.