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  • Veröffentlichungsdatum 24.09.2019
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TSVG: Was Psychotherapeut*innen wissen sollten

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sind verschiedene zusätzliche Vergütungen für psychotherapeutische Leistungen verbunden. Insbesondere sollen Patient*innen, die über die Terminservicestelle (TSS), von Haus-ärzt*innen und über die Notdienstnummer 116117 vermittelt wurden, zeitnah in eine Behandlung überführt werden. Dieses soll unter anderem über finanzielle Anreize erreicht werden.

In unserem neuen Info-Blatt „Terminservice- und Versorgungsgesetz: Abrechnung und Vergütung“ erhalten DPtV-Mitglieder wertvolle Hinweise, was es beim TSVG zu beachten gilt