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  • Veröffentlichungsdatum 11.04.2022
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Ukraine-Krise: Unbürokratische Hilfe für Kinder und Jugendliche

DPtV fordert Versichertenkarten und schnelle Psychotherapie für Geflüchtete

„Viele Geflüchtete aus der Ukraine sind psychisch schwer belastet und kommen mit dem Erlebten nicht zurecht. Sie benötigen psychotherapeutische Hilfe“, sagt Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). „Die Zahl der geflüchteten Kinder im Kindergarten- und Schulkindalter ist sehr hoch. Darunter sind auch unbegleitete Kinder unter 14 Jahre, die auf der Flucht von ihren Bezugspersonen getrennt oder von verzweifelten Eltern auf die Flucht geschickt wurden. Gerade für sie müssen unbürokratische Wege in die Versorgung geschaffen werden.“ Dazu gehöre etwa eine frühzeitige psychosoziale und psychotherapeutische Betreuung, um den Behandlungsbedarf festzustellen. „Den Geflüchteten sollte sofort eine Versichertenkarte ausgestellt werden. Gleichzeitig könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zusätzliche Psychotherapeut*innen ermächtigen und die Krankenkassen könnten die Kostenerstattung für Privatpraxen erleichtern.“

Ukrainer*innen haben Recht auf Psychotherapie

„Nach Beschluss des EU-Rats können Ukrainer*innen überall in der EU medizinische und psychotherapeutische Versorgung in Anspruch nehmen – und das ohne Prüfung von Einzelanträgen“, betont der Bundesvorsitzende. Die Versorgung werde in den Bundesländern aber unterschiedlich geregelt – teilweise mit Behandlungsscheinen, teilweise gelten Flüchtlingsverträge zwischen den KVen und den Ländern. „In einigen Bundesländern werden statt der Behandlungsscheine elektronische Gesundheitskarten ausgestellt. Das ist nicht nur einfacher, sondern verschiedenen Studien zufolge sogar kostengünstiger“, erklärt Hentschel. „Die Ukrainer*innen haben das Recht auf vollumfängliche psychotherapeutische Behandlung gemäß der Psychotherapie-Richtline des deutschen Sozialgesetzbuches. Die DPtV appelliert an alle Beteiligten, ihnen dieses Recht unkompliziert zu gewähren.“ Es sei davon auszugehen, dass die Rückkehr in die Heimat so schnell nicht möglich sein wird. „Die Kinder befinden sich in einer wichtigen und prägenden Phase ihres Lebens. Sie haben ein Recht auf Bildung, soziale Integration und psychische Gesundheit!“

Übersetzer*innen und Kulturmittler*innen nötig

„Ein psychotherapeutisches Angebot ist nur sinnvoll, wenn gleichzeitig die Kosten für Übersetzer*innen und Kulturmittler*innen übernommen werden“, sagt Hentschel. „Das haben wir aus der Flüchtlingskrise von 2015 gelernt. Aber zum einen fehlen Dolmetscher – zum anderen ist das Genehmigungsverfahren für die Übersetzungskosten langwierig und aufwendig. Das muss geändert werden.“ Die Unterstützung von Sprachmittlung in der Psychotherapie sei zwar als ein Ziel im Koalitionsvertrag gesetzt, geschehen sei bislang jedoch nicht viel. Auch müssten Betroffene über die Zuverlässigkeit der Schweigepflicht aufgeklärt werden.