Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 17.08.2022
  • Ort
  • Art Meldung

Unterschriftenaktion Abschaffung Neupatientenregelung

Die DPtV unterstützt den Offenen Brief der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegen die Abschaffung der Neupatientenregelung und ruft ihre Mitglieder zur Unterzeichnung auf (Link unten).

Die Neupatientenregelung besagt, dass Psychotherapeut*innen für neue Patient*innen (das sind Patient*innen, die in den letzten acht Quartalen nicht bei ihnen in Behandlung waren) im Aufnahmequartal ohne Quotierung der abgerechneten Leistungen vergütet werden.

Diese Regelung soll nun wieder abgeschafft werden. So sieht es das Bundesgesundheitsministerium in einem Gesetzentwurf zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV- Finanzstabilisierungsgesetz) vor.

Psychotherapeut*innen bekommen regelhaft ca. 95 Prozent ihrer Leistungen (insbesondere antragspflichtige Leistungen des Kapitels 35.2 EBM sowie weitere zeitgebundene Gesprächsleistungen des Kapitels 35.1 EBM) extrabudgetär, also zu 100 Prozent, vergütet. Über die Neupatientenregelung werden bei neuen Patient*innen derzeit auch die Leistungen des Kapitels 23 EBM sowie weitere Leistungen des Kapitels 35.1 EBM und die Testleistungen des Kapitels 35.3 EBM im laufenden Quartal voll vergütet.
Hinweis: eine Quotierung von Leistungen findet regelhaft nicht in allen Kassenärztlichen Vereinigungen statt.

Die Neupatientenregelung wurde erst 2019 im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) eingeführt – unter der Mitarbeit des heutigen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach. Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen mussten mit Einführung dieses Anreizes hinnehmen, dass die zur Verfügung gestellten Sprechstundenzeiten von wöchentlich 20 auf 25 Stunden heraufgesetzt wurden. Den Fachärzt*innen wurden weitere Verpflichtungen wie z. B. das Vorhalten offener Sprechstunden auferlegt. Im Gegenzug wurde die vollständige Finanzierung dieser Leistungen zugesagt. Entgegen den Zusagen aus dem Koalitionsvertrag bedeutet die Rücknahme dieser Regelungen tatsächlich eine Kürzung der Vergütung.

Die KBV protestiert mit einer Unterschriftenaktion gegen diesen Vertrauensverlust in die Entscheidungen der Politik. Als weitere Protestaktion ist eine Informationsveranstaltung der KBV am 9. September 2022 geplant, zu der Bundesgesundheitsminister Lauterbach eingeladen werden soll.

Am 7. September planen einige Kassenärztliche Vereinigungen einen Protesttag mit Fortbildungsangeboten und teilweisen Praxisschließungen. 

Der Brief sollte möglichst bald, spätestens bis zum 16. September 2022, online unterzeichnet werden.