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  • Veröffentlichungsdatum 29.09.2023
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Update Konnektorlaufzeitverlängerung und Kartentausch

Langsam lichtet sich der Nebel um die angekündigte Laufzeitverlängerung der Konnektoren bzw. der Sicherheitszertifikate. Die Laufzeitverlängerung der Konnektoren wird voraussichtlich nur bis Ende 2025 möglich sein und ist mit Kosten um die 500 Euro verbunden. In der Regel soll dieses Laufzeitverlängerungsupdate nach der Quartalsabrechnung 3/2023 zur Installation bereitgestellt werden. Die PVS-Hersteller kündigen dies bereits an und bewerben in aller Regel auch ihre TI-as-a-service-Angebote mit einer Konnektorennutzung im Rechenzentrum*. Sie müssen hier selbst abwägen, welche Lösung für sie passender erscheint. Es kann zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden, ob die Konnektoren mit der Einführung der sogenannten TI 2.0, die für 2025 angekündigt ist, weiter benötigt werden oder nicht. Auch ist unklar, ob der Zeitplan der TI 2.0 überhaupt eingehalten werden kann. Letztlich ist auch nicht klar, ob der Konnektor in den nächsten zwei Jahren bei Ihnen in der Praxis insgesamt funktionsfähig bleibt. Allerdings sind die monatlichen Kosten für die T-as-a-service-Lösung im Vergleich zur Laufzeitverlängerung der Konnektoren oft so teuer, dass sich die Updatekosten und entsprechendes Warten mit der Umstellung auf den TI-as-a-Service-Dienst, schon nach einigen Monaten rechnen können.

Neben der Laufzeitverlängerung der Konnektoren, müssen auch die gSMK-KT im Kartenlesegerät, der Praxisausweis SMC-B und (allerdings meist erst deutlich später) der Heilberufeausweis getauscht werden. Sie finden die Ablaufdaten der einzelnen Karten in Ihrem PVS-System oder auch im KBV-Prüfmodul Ihrer Quartalsabrechnung. Meist laufen diese Karten im ersten Quartal 2024 aus, wenn die Praxis-TI schon bei Einführung eingerichtet wurde. Der Tausch der gSMK-KT liegt bei etwa 100 Euro und kann mit entsprechender Anleitung Ihres PVS-Herstellers selbst getauscht werden. Die Bestellung läuft in der Regel über ihr PVS-System. Der Praxisausweis, also die SMC-B Chipkarte, bestellen Sie bei Ihrem Praxisausweisanbieter, z. B. Medisign oder der Bundesdruckerei. Auch hier können Sie die Karten mit Anleitung selbst tauschen (ist im Kartelesegerät gesteckt). Bitte beachten Sie hier, dass doppelte Laufzeitkosten anfallen können, wenn Sie diesen zu weit vor Ablaufdatum des alten Praxisausweises schon bestellen. Wenn Sie zu spät dran sein sollten, könnte es allerdings passieren, dass Sie für den betreffenden Zeitraum, nicht die volle monatliche TI-Pauschale erhalten. Also hier gilt: Nicht zu früh, nicht zu spät, vermutlich so 6-8 Wochen vor Laufzeitende bestellen.

Der Heilberufeausweis läuft ebenfalls nach 5 Jahren ab und kann ebenfalls bei Ihrem gewählten Anbieter (s.o.) nachbestellt werden. Allerdings laufen diese in der Regel zeitlich deutlich später ab, als die zuvor genannten Karten. Auch hier gilt es, den Zeitpunkt so zu wählen, dass es nicht so große zeitliche Überschneidungen gibt.

Bitte machen Sie sich also einen genauen Zeitplan, wann Sie die benötigten Karten und die Konnektorenlaufzeitverlängerung in Ihrer Praxis realisieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie sich für einen kompletten Konnektorentausch entscheiden oder ins Rechenzentrum umziehen sollten.

Also Schritt für Schritt:

  1. Laufzeitende des Konnektors, der gSMK-KT und des SMC-B im PVS-System checken
  2. Entscheidung für Update Laufzeitverlängerung, TI-as-a-service oder kompletten Konnektorentausch treffen
  3. Zeitpunkt festlegen, wann in Abhängigkeit des Ablaufdatums mit etwas Vorlauf die gSMK-KT und der SMC-B bestellt werden
  4. Konnektor Update nach Quartalsabrechnung aufspielen, Umzug zum TI-as-a-service-Dienst mit PVS-Hersteller oder anderem Anbieter (z. B. Red Medical) abschließen oder kompletten Konnektorentausch durchführen
  5. Mit Anleitung selbst oder von Techniker*in gSMK-KT im Kartelesegerät tauschen und den SMC-B im Kartelesegerät austauschen 
  6. Checken wann elektronischer Heilberufeausweis abläuft, ggf. Notiz anlegen, zu wann das notwendig ist

*Bitte lassen Sie sich von Ihrem Anbieter genau über die Haftungsbedingungen aufklären, die für die Verbindung zwischen Praxis und Rechenzentrum derzeit gelten. Die Rechenzentrumslösung ist bisher noch nicht abschließend durch die Gematik zertifiziert (im Herbst 2023 erwartet), aber bereits nutzbar.