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  • Veröffentlichungsdatum 23.03.2021
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Update Telematikinfrastruktur

Die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) sollen nach Willen des Gesetzgebers Stück für Stück in der Versorgung etabliert werden. Dazu werden in den verschiedenen Digitalisierungsgesetzen sowohl die digitalen Anwendungen als auch die zeitlichen Fristen definiert.

Nachdem 2018/2019 zuerst das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) eingeführt wurde, folgten 2020/2021

  • der elektronische Medikationsplan (eMP)
  • das elektronische Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • und die elektronische Patientenakte (ePA)

Der elektronische Medikationsplan und der Notfalldatensatz werden auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Die PP und KJP besitzen für beide Anwendungen das Leserecht. Die ePA wird seit dem 01.01.2021 den gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Die Nachfrage ist nach Aussagen der großen Krankenkassen noch sehr gering. Über die Datenschutzprobleme und das fehlende differenzierte Berechtigungsmanagement haben wir bereits informiert und uns öffentlich positioniert.

2021 kommen weitere Anwendungen dazu, die mit gesetzlichen Fristen versehen sind:

  • bis 01.07.2021 ePA-ready Status in der Praxis
  • bis 01.10.2021 Dienst zur Kommunikation im Medizinwesen (KIM-Dienst)
  • bis 01.10.2021 elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • bis 01.10.2021 Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
  • bis 01.01.2022 elektronisches Rezept (eRezept)

 

KIM-Dienst

Der KIM-Dienst soll die Grundlage der elektronischen Kommunikation zwischen Leistungserbringer*innen und den Institutionen im Gesundheitswesen bilden. Auch Apotheken, Krankenhäuser, Krankenkassen und weitere Beteiligte im Gesundheitswesen werden dazu Schritt für Schritt an die TI angeschlossen.

Der KIM-Dienst funktioniert im Grunde wie ein Emailprogramm und soll einen verschlüsselten Austausch von Briefen und Dokumenten erlauben. Mithilfe der qualifizierten elektronischen Signatur können digitale Unterschriften erzeugt und so mittelfristig der gesamte Schriftverkehr digitalisiert werden (Stichwort: eArztbrief). Über den KIM-Dienst sollen dann auch die eAU und weitere elektronische Formate versendet werden. Durch eine Schnittstelle zum Praxisverwaltungsprogramm können die Daten den Patient*innen zugeordnet werden.

Es wird verschiedene Anbieter von KIM-Diensten geben, die alle kompatibel mit den bestehenden Praxisverwaltungsprogrammen sein müssen. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat einen eigenen KIM-Dienst „kv.dox“ erstellt. Weitere Informationen finden Sie hier https://www.kbv.de/html/kim.php . Aus grundsätzlichen Überlegungen unterstützen wir die Entwicklung eines KBV-eigenen KIM-Dienstes; wir können aber zur Zeit noch keine Aussage darüber treffen, wie gut dieser in der Praxis funktionieren wird.

 

Konnektorupdate PTV3 – E-Health-Update

Zur Nutzung des eMP und des NFDM benötigen die niedergelassenen Vertragspsychotherapeut*innen das sogenannte E-Health-Update (PTV3-Update Version 3.5.2) für den Konnektor. Dieses umfasst auch die Voraussetzungen für die qualifizierte elektronische Signatur, den KIM-Dienst und die eAU. Des Weiteren wird grundsätzlich zur vollständigen Nutzung der oben beschriebenen Anwendungen der elektronische Heilberufsausweis (eHBA bzw. elektronischer Psychotherapeut*innenausweis ePtA) benötigt, der vermutlich erst Ende dieses Jahres flächendeckend zur Verfügung stehen wird.

Die Kosten für das PTV3-Update (inklusive des zugehörigen Updates des Praxisverwaltungsprogrammes) betragen in der Regel 530 Euro und werden von der Kassenärztlichen Vereinigung erstattet. Gleichzeitig werden auch leicht erhöhte Betriebskosten und die Kosten für ein zusätzliches Kartenlesegerät in Höhe von 595 Euro erstattet. Die Finanzierungsvereinbarungen finden Sie hier https://www.kbv.de/html/30719.php

Das aktuelle Problem besteht darin, dass die Praxisverwaltungsprogramme angekündigt haben, die notwendigen Updates in den nächsten Wochen zwingend zur Verfügung zu stellen und den Praxisinhaber*innen in Rechnung zu stellen. Gleichzeitig können in einigen KVen die Erstattungsbeträge erst dann abgerufen werden, wenn alle Komponenten, also auch der elektronische Heilberufsausweis, vorgehalten werden. Durch die Verzögerungen bei der Ausgabe des ePtA müssen die Praxisinhaber*innen in finanzielle Vorleistung gehen, weil die Nutzung der TI (also auch des VSDM) einen ordnungsgemäß mit Updates versorgten Konnektor benötigt. Wir setzen uns in den KVen intensiv dafür ein, dass die Kostenerstattung auch ohne den ePtA funktioniert.

 

Konnektor Update PTV4 - ePA-Ready Status in den Praxen

Die niedergelassenen Vertragspsychotherapeut*innen sollen ab dem 01.07.2021 in ihren Praxen „ePA-Ready“ sein. Dazu wird der Konnektor mithilfe des Updates PTV4 ePA-Ready geschaltet und das Praxisverwaltungsprogramm vorbereitet. Die Kosten belaufen sich vermutlich auf etwa 550 Euro und werden nach der Finanzierungsvereinbarung über die KVen erstattet. Ebenso wird voraussichtlich für den ePA-Ready Status der eHBA benötigt, was die gleichen finanziellen Umstände / Probleme wie beim PTV3 hervorrufen kann (s.o.).

Zusätzlich ist problematisch, dass nach gesetzlicher Vorgabe den Praxen ab dem 01.07.2021 ein 1-Prozent-Honorarabzug droht, wenn diese nicht ePA-Ready sind. Auch beim PTV4 werden wir uns dafür einsetzen, dass die Erstattungsbeträge ohne (zeitnahes) Vorliegen des eHBAs möglich sind und der Honorarabzug gestrichen wird. Schließlich sind die Verzögerungen nicht durch die Praxisinhaber*innen verschuldet.