Aktuelles
Verbände begrüßen aktuelle Initiativen und fordern Politik zum Handeln auf
Die drei Verbände Deutsche PsychotherapeutenVereini-gung (DPtV), Vereinigung der analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VAKJP) und Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) begrüßen die Schlussfolgerung von Dr. Rainer Hess, „es gibt keinen juristischen Grund, die Reform nicht umzusetzen“. Dr. Hess, ehemals Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), stellte am 26. Juni 2018 in Berlin die Eckpunkte für eine zukünftige Weiterbildung vor, die er in einem Rechtsgutachten im Auftrag der Bundespsychotherapeutenkammer erarbeitet hatte.
Bereits am 22. Juni 2018 hatte die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) einstimmig beschlossen, die Bundesregierung bei ihren Plänen zu unterstützen, die Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten strukturell an die der anderen Heilberufe anzupassen und zukünftig ein Approbationsstudium und eine anschließende Weiterbildung vorzusehen. Die GMK hatte gefordert „Die Fachweiterbildungen müssen weiterhin mit hoher Qualität erfolgen“. Dies wird von den Verbänden einhellig unterstützt. Dazu gehören unabdingbar der Erhalt der jetzigen Ausbildungsinstitute als zukünftige Weiterbildungsinstitute und die Sicherung der Weiterbildungs-Finanzierung. Nach den Darlegungen von Hess ist dies auch rechtlich schlüssig begründbar.
Die Verbände sind sich einig: Im zukünftigen Approbationsstudium müssen die Studierenden die Grundorientierungen der Psychotherapie kennenlernen und wissenschaftliche sowie klinische Kompetenz erwerben. In der Weiterbildung erfolgt dann die alters- und verfahrensspezifische Spezialisierung. Gemeinsame Weiterbildungsangebote für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten in den Weiterbildungsinstituten halten die Verbände für fachlich befruchtend und förderlich für die Kooperation der beiden Berufsgruppen.
Die Ausbildungsreform ist notwendig, weil derzeit bundesweit unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung zum Psychologischen und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten existieren. Mit der Reform soll ein einheitlicher Standard der Ausbildung auf hohem Niveau geschaffen werden. Außerdem ist die rechtliche Situation der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) derzeit mangelhaft, ohne Regelung zur Sozialversicherung und ohne regelhafte Vergütung. Die Verbände unterstützen deshalb die aktuelle Forderung von PiA einer Berliner Klinik nach der Vergütung ihrer Arbeit in der Versorgung der stationären Patienten.
Am 6. Juni 2018 hatten Vertreter der PiA eine Petition mit über 22.500 Unterschriften mit der Forderung einer zügigen Umsetzung der Reform an den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses übergeben.1 Die Verbände schließen sich der dort vorgetragenen Forderung an: „PiA-Ausbeutung ist nicht egal – Reform jetzt!“ und erwarten von der Bundesregierung, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen.
1https://weact.campact.de/petitions/reform-der-psychotherapie-ausbildung-in-der-nachsten-legislatur