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  • Veröffentlichungsdatum 28.03.2024
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Verbesserungen für Kinder, weiter keine Regelung der Weiterbildung

Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG): DPtV fordert Ergänzungen

„Der Entwurf macht Hoffnung, dass die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen nun endlich verbessert wird. Leider fehlt aber wieder eine Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung. Ohne diese kann es keine neuen fertig ausgebildeten Psychotherapeut*innen geben. Das können wir uns bei dem dringenden Bedarf an Psychotherapie einfach nicht leisten“, kommentiert Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), den aktuellen Referenten-Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). „Die im Entwurf enthaltene Verbesserung der hausärztlichen Versorgung und den Ausbau der Medizinstudienplätze unterstützen wir.“

Verbesserung für Kinder und Jugendliche: versprochen seit 2021

„Wir begrüßen, dass die schon 2021 im Koalitionsvertrag als Ziel benannte Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen nun angegangen wird“, sagt Hentschel. „Schon lange haben wir eine eigene Bedarfsplanungsgruppe zur psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen gefordert, die den Bedarf unabhängig von der Erwachsenen-Versorgung ermittelt. So wird vor allem die wichtige wohnortnahe Versorgung erleichtert. Kinder und Jugendliche brauchen Psychotherapie vor Ort, damit sie nicht erst in die nächsten städtischen Zentren fahren müssen.“

Weiterbildung: GVSG kurzfristig ergänzen

„Es ist unverständlich, dass der GVSG-Entwurf keine Regelung zur Umsetzung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung enthält“, kritisiert die Stv. DPtV-Bundesvorsitzende Barbara Lubisch. „Die im Wesentlichen gelungene Reform des Psychotherapeutengesetzes von 2019 hat an entscheidenden Stellen gesetzliche Regelungen offengelassen. Dadurch fehlen jetzt im ambulanten Bereich die Weiterbildungsstellen für die notwendige Qualifizierung neuer Psychotherapeut*innen.“ Es sei unverständlich, warum der Entwurf darauf nicht eingehe: „Es gab bereits die Aufforderung des Bundesrats, tätig zu werden. Die erfolgreiche Petition zur Finanzierung der Psychotherapeut*innen-Weiterbildung wurde vom Petitionsausschuss mit dem höchstmöglichen Votum ‚Zur Berücksichtigung‘ an die Bundesregierung überwiesen. Der Bundestag hat diese Beschlussempfehlung angenommen und im Januar 2024 an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) überwiesen. Der Gesetzgeber muss sich nun endlich um die Weiterbildung kümmern. Der Berufsstand hat dazu Lösungsvorschläge vorgelegt. Wir erwarten vom Ministerium, im GVSG kurzfristig Ergänzungen vorzunehmen, die die Realisierung der Weiterbildung ermöglichen.“