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  • Veröffentlichungsdatum 31.03.2023
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Vergütung: Praxiskosten werden nicht adäquat abgebildet

DPtV kritisiert aktuelle Entscheidung des Bewertungsausschusses

„Der Beschluss bleibt deutlich hinter unseren Erwartungen zurück“, kommentiert Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), die aktuelle Entscheidung des Bewertungsausschusses (BWA). Dieser hatte die Vergütung der psychotherapeutischen Gesprächsleitungen rückwirkend ab dem 1.7.2022 um 2,1 Prozent angehoben. „Die Praxiskosten einer voll ausgelasteten Modellpraxis werden erneut nicht adäquat abgebildet, obwohl das Statistische Bundesamt dazu empirische Daten vorgelegt hat.“ Nach gängiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) müsse eine voll ausgelastete psychotherapeutische Praxis mindestens in der Lage sein, den durchschnittlichen Ertrag von bestimmten Facharztpraxen zu erreichen. „Es ist bedauerlich, dass der Bewertungsausschuss mit diesem Beschluss erneut an den höchstrichterlich festgestellten Grenzen einer noch rechtskonformen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen laboriert und zu Lasten der Vergütung der Psychotherapeut*innen unterläuft. Wir werden nicht umhin kommen, den Beschluss juristisch zu prüfen“, kündigt Hentschel an.

Kurzzeittherapie: Förderung teilweise ausgehebelt

„Es kann außerdem nicht sein, dass der Gesetzgeber im Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung in § 87 Abs. 2c SGB V die Kurzzeittherapie mit einem 15-Prozent-Zuschlag der ersten zehn Sitzungen explizit fördert, diese Förderung nun aber zumindest teilweise zu Lasten der Psychotherapeut*innen verrechnet wird“, sagt der Bundesvorsitzende. „Auch bedeutet die Anrechnung von Erträgen aus der Gruppenpsychotherapie, die von drei Prozent der Psychotherapeut*innen erbracht wird, dass zukünftig 97 Prozent der Kolleg*innen die Mindestvergütung nach BSG-Rechtsprechung nicht mehr erreichen können.“

Bald jährliche Überprüfung der Vergütung

Nachdem sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Gesetzliche Krankenkassen in einer ersten Verhandlungsrunde ergebnislos getrennt hatten, kam eine Einigung unter Vermittlung des unparteiischen Vorsitzenden im erweiterten Bewertungsausschuss zustande. Die Angemessenheit der Vergütung psychotherapeutischer Gesprächsleistungen wird regelhaft alle vier Jahre überprüft, wenn das Statistische Bundesamt aktuelle Erhebungsergebnisse zur Entwicklung der Praxiskosten vorlegen kann. Da das Statistische Bundesamt derzeit auf eine jährliche Erhebung umstellt, muss die Überprüfung der Vergütung zukünftig auf deutlich aktuelleren Daten beruhen und jährlich erfolgen.

 

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