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Verheerendes Ergebnis für die psychotherapeutische Versorgung
Berlin, 29.3.2017. Gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat der Erweiterte Bewertungsausschuss heute einen versorgungsfeindlichen Beschluss gefasst. „Mit diesem Beschluss wird die gesamte Reform der Psychotherapie-Richtlinie ausgehebelt, die ab 1.4. 2017 umgesetzt werden soll“, erklären die drei Psychotherapeuten-Verbände. Damit würden die Reformbemühungen des Gesetzgebers, psychisch kranken Patienten einen zeitnahen Zugang zur Psychotherapie zu ermöglichen, nicht gefördert, sondern erschwert.
Der Beschluss sieht vor, die neuen Leistungen „Psychotherapeutische Sprechstunde“ und „Psychotherapeutische Akutbehandlung“ schlechter zu vergüten als die bisherigen psychotherapeutischen Leistungen. Mit diesem Sparprogramm der Krankenkassen sei die aufwändige Umstellung der Organisation der psychotherapeutischen Praxen nicht zu finanzieren, äußern die Verbände. „Es fehlt damit jede Anreizwirkung für die notwendige Veränderung“, kritisieren in einer ersten Stellungnahme die Psychotherapeutenverbände Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und die Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VAKJP).
Die Beschlussfassung hätte auch genutzt werden können, die letzte Woche vom Marburger Sozialgericht * als rechtswidrig erkannte Systematik der Strukturzuschläge so zu verändern, dass alle Psychotherapeuten die vom Bundessozialgericht (BSG) für erforderlich gehaltenen normativen Personalkosten erwirtschaften können. So wurde eine Chance vertan, endlich eine Systematik der Psychotherapeutenvergütung zu beschließen, die den ewigen Kreislauf von Rechtsstreitigkeiten und Nachvergütungen beendet.
„Die jahrelange Arbeit der gemeinsamen Selbstverwaltung von KBV und GKV-Spitzenverband zur Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) braucht als Schlussstein eine dazu passende Vergütung“, betonen die Verbände. Die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände äußerten einhellig: „Wir fordern das Bundesministerium für Gesundheit auf, den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zu beanstanden und auf einer rechtssicheren Lösung zu bestehen und damit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie eine Chance zu geben.“
* Sozialgericht Marburg, Urteile vom 22.03.2017 - Az.: S 11 KA 8/15, S 11 KA 26/15 und S 11 KA 27/15.