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  • Veröffentlichungsdatum 29.11.2011
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Versorgungslücke geschlossen - Ambulante neuropsychologische Therapie wird GKV-Leistung

Pressemitteilung 13/2011

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) begrüßt die jetzt gefällte Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), die neuropsychologische Therapie in den ambulanten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen. Der stellvertretende Bundesvorsitzende Dipl.-Psych. Hans-Jochen Weidhaas befürwortete ausdrücklich den Beschluss: “Die DPtV hat sich jahrelang in den Gremien des G-BA für die Anerkennung der neuropsychologischen Therapie eingesetzt. Für die Versorgung unserer Patienten ist es sehr wichtig, dass diese Leistungen ambulant, zeit- und wohnortnah erbracht werden können“.

Eine neuropsychologische Therapie war bislang nur im akutstationären und im Rahmen der stationären Rehabilitation möglich. Für etwa 40 000 bis 60 000 Patientenmit erworbenen hirnorganischen Erkrankungen – beispielsweise nach einem Schädel-Hirn-Trauma oder einem Schlaganfall – war diese Versorgung bisher unzureichend, da sie auch im Anschluss an den stationären Aufenthalt oft noch Störungen aufwiesen.

Betroffene Patienten können sich zukünftig beispielsweise von approbierten Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die über eine entsprechende Weiterbildung verfügen, ambulant behandeln lassen.

Die Finanzierung der ambulanten neuropsychologischen Therapie als neuer Leistung der Krankenkassen erfordert eine Anpassung der Gesamtvergütungen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Der DPtV-Bundesvorsitzende Dipl.-Psych. Dieter Best fordert eine schnelle Festlegung der neuen Vergütungsregeln- und höhen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), damit der Beschluss tatsächlich zügig in die Versorgungsrealität übernommen werden kann. Vorgesehen sind pro Patient 60 Behandlungen mit 50 Minuten Dauer, in Einzelfällen können weitere 20 Behandlungseinheiten genehmigt werden.