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  • Veröffentlichungsdatum 29.06.2011
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Versorgungsstrukturgesetz gefährdet die Versorgung psychisch Kranker

Pressemitteilung 07/2011

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V. (DPtV) und der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V. (bvvp) fordern in einer gemeinsamen Erklärung die zukünftige Bedarfsplanung verstärkt an den besonderen Erfordernissen psychisch Kranker auszurichten, die Verhältniszahlen auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse aus der Versorgungsforschung auszurichten und die Vergütung der Therapeuten jährlich an die Ertragsentwicklung anderer Arztgruppen anzupassen.

Der Referentenentwurf zum Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VSG) lässt  keine Regelungen zur Verbesserung der Versorgung psychisch Kranker erkennen, obwohl anerkanntermaßen psychische Erkrankungen zunehmen und der Bedarf an Psychotherapie steigt.

 „Die aktuelle Versorgungssituation ist durch monatelange Wartezeiten auf einen Therapieplatz, eingeschränkte Behandlungsmöglichkeiten sowie die Benachteiligung der Psychotherapeuten gegenüber anderen Arztgruppen gekennzeichnet. Diese Situation bleibt im Referentenentwurf völlig unberücksichtigt“, so Dieter Best, Bundesvorsitzender der DPtV.

Völlig veraltete Verhältniszahlen von Einwohner/Psychotherapeut weisen derzeit eine statistische Überversorgung aus, obwohl lange Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung bestehen. Ausgeprägt regionale Unterschiede in den Verhältniszahlen mit Defiziten u.a. in ländlichen und strukturschwachen Regionen spiegeln den konkreten Versorgungsbedarf nicht wieder. Der jetzt vorgelegte Referentenentwurf birgt darüber hinaus die Gefahr, dass bestehende Behandlungskapazitäten massiv abgebaut werden. Zukünftig zusätzlich zu erwartender Bedarf wie beispielsweise eine zunehmende Inanspruchnahme von Psychotherapie von älteren Menschen bleibt im Entwurf ebenfalls unberücksichtigt. Vielmehr wird die derzeitige Fehlversorgung – steigende Verschreibung von Psychopharmaka statt Psychotherapie – auch für die Zukunft fortgeschrieben.

Die Verbände fordern deshalb, dass eine prospektive Bedarfsplanung nicht nur die demografische Entwicklung sondern genauso eine sich verändernde Morbidität sowie wissenschaftliche Erkenntnisse zur Versorgung berücksichtigt.

Weiteren dringenden Veränderungsbedarf sehen die Verbände bei der Vergütung. Das GKV-VSG sieht zwar eine umfassende Vergütungsreform vor, jedoch keine Absicherung der Honorare für Psychotherapie. “Wir erwarten vom Gesetzgeber Regelungen, dass die Finanzierung des  steigenden Leistungsbedarf von den Krankenkassen unmittelbar zu leisten ist“, sagt Dr.med Birgit Clever, die Vorsitzende des bvvp: „Um funktionsfähige Versorgungsstrukturen in der ambulanten Psychotherapie zu gewährleisten, ist eine Gleichstellung der psychotherapeutischen Versorgung mit der somatischen Medizin notwendig.“

Anlässlich der Anhörung zum Referentenentwurf des GKV-Versorgungsgesetzes am 29.06.11 haben DPtV und bvvp in der anliegenden Stellungnahme konkrete Lösungsvorschläge zu diesen Themen entwickelt.