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  • Veröffentlichungsdatum 04.04.2018
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Vertrag zur akutpsychotherapeutischen Versorgung verlängert und erweitert

Selektivvertrag DPtV und Bosch BKK - Gemeinsame Pressemitteilung

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und die Bosch BKK haben zum 1. April 2018 ihren bereits seit 2013 existierenden Selektivvertrag  verlängert und an die aktuelle Psychotherapierichtlinie angepasst.

Der bisherige Vertrag sah bereits Zuschläge für die probatorischen Sitzungen und die ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie vor, zusätzlich einen Kooperationszuschlag und einen Zuschlag zur biografischen Anamnese. Jetzt werden auch für die psychotherapeutische Sprechstunde und die psychotherapeutische Akutbehandlung Zuschläge bezahlt. Weiterhin wurden die verhaltenstherapeutische und tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie als zuschlagsberechtigt mit in den Vertrag aufgenommen. Dies ermöglicht den Therapeuten mehr Flexibilität und Gestaltungsspielraum bei der Behandlung. So können sie der individuellen Behandlungssituation vor Ort besser gerecht werden.

Die teilnehmenden Psychotherapeuten verpflichten sich, den Versicherten der Bosch BKK zeitnahe Abklärungs- und ggf. notwendige psychotherapeutische Behandlungstermine anzubieten. Die Selektivvertragsleistungen werden über die reguläre Quartalsabrechnung mit der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abgerechnet und ausgezahlt.

Dipl.-Psych. Michael Ruh, stellvertretender Bundesvorsitzender der DPtV betont: „Damit haben unsere Mitglieder weiterhin die Sicherheit und die notwendige Flexibilität, ihre Patienten in angemessenem Rahmen behandeln zu können.“

Dr. Gertrud Prinzing, Vorständin der Bosch BKK, begrüßt den erneuten Vertragsschluss: „Unsere Versicherten profitieren von dem Versorgungsangebot, da dieses einen früheren Therapiebeginn erleichtert. Die BKK-Patientenbegleiter unterstützen Patient und Therapeut auf Wunsch außerdem bei Fragen, die über die Therapie hinausgehen: Zum Beispiel können sie Bewegungs- und Entspannungsangebote vermitteln, die die Bosch BKK bezahlt.“

Geregelt haben die Vertragspartner auch, dass Patientinnen und Patienten mit dem Verdacht einer psychischen Beeinträchtigung oder Erkrankung in der Regel innerhalb von drei Wochen nach der ersten Kontaktaufnahme einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde erhalten. Benötigt der Patient darüber hinaus eine Akutbehandlung oder probatorische Sitzungen mit anschließender Kurzzeittherapie, beginnen diese innerhalb von drei Wochen nach der psychotherapeutischen Sprechstunde. „Damit stellen wir eine angemessene psychotherapeutische Versorgung sicher“, unterstreicht Ruh.