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  • Veröffentlichungsdatum 02.08.2018
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Vorgaben zur Stärkung der sprechenden und zuwendungsorientierten Fächer präzisieren

TSVG: Psychotherapeuten-Verbände sehen positive Ansätze - Gemeinsame Pressemitteilung bvvp, DPtV und VAKJP

Die Psychotherapeuten-Verbände Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Bundesverband der Vetragspsychotherapeuten (bvvp) und die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VAKJP) begrüßen, dass das Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG, die Absicht des Koalitionsvertrages aufnimmt, die sprechende Medizin zu unterstützen. Die Überprüfung der technischen und nicht-technischen Anteile der Vergütung mit einer Fristsetzung Mitte 2019 wird als sinnvoll beurteilt. Gerade die Vorgaben hinsichtlich einer angemessenen Vergütung aller zeitgebundenen psychotherapeutischen Leistungen sollten allerdings präziser ausfallen, „so reicht das nicht aus“, sind sich die Verbände einig. Außerdem sollten diese Leistungen dauerhaft extrabudgetär vergütet werden, um eine bedarfsgerechte Finanzierung sicherzustellen. Die im TSVG vorgesehenen finanziellen Anreize zur Aufnahme neuer Patienten sollten auch auf die Psychotherapie ausgedehnt werden, dazu sollten die Bewertungen der sehr zeitaufwändigen Psychotherapeutischen Sprechstunde und der Akutbehandlung angehoben werden. 

Die Verlängerung der Frist bei der Überarbeitung der Bedarfsplanung darf nach Ansicht der Verbände nicht zum Freibrief für weitere Verzögerungen einer dringend notwendigen Reform werden. Diese Reform – aus der eine gezielte Erhöhung der Anzahl der Psychotherapeutensitze in schlechter versorgten Regionen resultieren muss - ist Grundlage einer verbesserten psychotherapeutischen Versorgung. Alle Maßnahmen zur Ausweitung der Terminservicestellen (TSS) können bei den Psychotherapeuten nur durch ein bedarfsgerechtes Behandlungsangebot greifen. „Die enorme Spreizung der Verhältniszahlen zwischen den unterschiedlichen Regionstypen im Bereich der Psychotherapeuten entspricht in keiner Weise der Häufigkeit psychischer Erkrankungen, dies ist einfach unangemessen“, betonen die Verbände. Ob  – wie im TSVG vorgesehen – die Öffnung ländlicher Bereiche etwas bringe, müsste diskutiert werden; neben den ländlichen Regionen wird ein stärkerer Bedarf in den so genannten mitversorgten Regionen im Umland größerer Städte gesehen. 

Die Erhöhung der Mindestsprechstundenzeit auf 25 Stunden wird dagegen nach Ansicht der Verbände für die psychotherapeutische Versorgung nicht viel bringen: „Die niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten durchschnittlich 49 Wochenstunden, davon 31 Stunden im direkten Patientenkontakt, weit überwiegend mit gesetzlich Versicherten (Angaben nach Zi Praxis-Panel Jahresbericht 2015). Hilfreich wäre eine Entlastung von Bürokratie, aber auch die Anerkennung der zur guten Patientenbehandlung notwendigen ergänzenden Leistungen wie Kooperations- und Koordinierungsleistungen.“

Nach Ansicht der Psychotherapeuten-Verbände verdienen die Pläne zur Einführung der elektronischen Patientenakte ein äußerst kritisches Augenmerk: „Die Schweigepflicht ist bei psychischen Erkrankungen ein besonders sensibles Thema. Ob das TSVG den Patienten einen ausreichenden Schutz gegenüber den Begehrlichkeiten verschiedener Player an den Datensammlungen bietet, muss sorgfältig geprüft werden.“