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  • Veröffentlichungsdatum 04.02.2021
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Wann werden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geimpft?

Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie Mitarbeiter*innen der Praxen sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Sofern die psychotherapeutischen Sitzungen im persönlichen Kontakt stattfinden befinden sie sich i.d.R. über 50 Minuten in einem Raum mit einer Patientin/einem Patienten, der wissentlich oder unwissentlich Coronavirus-Träger sein kann.

Auch wenn Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden und die Luft durch Stoßlüftung oder Luftreinigungsgeräte von übertragenden Aerosol-Partikeln gereinigt werden, bleibt eine Restrisiko. Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen kommt hinzu, dass Kinder von der Maskenpflicht befreit sind und die Einhaltung von Mindestabständen nicht durchgängig erwartet werden kann.

Die Corona-Impfungen sind, wenn auch schleppend, angelaufen. Bei bestehender Impfstoffknappheit muss jedoch entschieden werden, welchen Personen vorrangig ein Impfstoff angeboten werden soll.

Bestehende Priorisierungs­empfehlungen haben nur solange Gültigkeit, bis genü­gend Impfstoff verfügbar ist. Die allgemeinen Empfehlungen zur Impfung gelten darüber hinaus.

Entscheidungsgrundlage der Bundesländer für eine Impfreihenfolge (Priorisierung) sind die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) (CoronaImpfV vom 18.12.2020) sowie die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) (STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung vom 08.01.2021).

Schlussendlich trifft die Entscheidung über die konkrete Umsetzung und die Festlegung der Impfzeitpunkte die jeweilige Landesregierung. Vorgaben der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zur Priorisierung der Arzt- und Psychotherapeutengruppen sind nicht zu erwarten, auch der Einfluss der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) funktioniert dann nur über die jeweilige Landesregierung.

Die Empfehlungen lassen unterschiedliche Interpretationen zu.

Die Ständige Impfkommission hat Impfziele unter Berücksichtigung der medizinisch-epidemiologischen Erkenntnisse zur COVID-19-Pandemie und ethischer Grundsätze aufgestellt. Bezogen auf die einzelnen Impfziele wurden unter Berücksichtigung des Erkrankungs-, Sterblichkeits- und Infek­tionsrisikos Personengruppen identifiziert, die prioritär durch Impfung geschützt werden sollten.

Die STIKO-Empfehlung nennt in der zweiten Stufe der Priorisierung Beispiele konkreter Arztgruppen (ohne Psychotherapeut*innen) und weitere Kriterien:

„Personal in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko

Infektionsstationen; hausärztliche und pädiatrische Praxen; KV-Notdienst; Transport von NotfallpatientInnen; HNO-, Augen-, Zahn-Klinik oder -Praxis (enge Kontakte, dokumentierte Infektionsfälle bei med. Personal); Personal in Abstrichzentren; med. Personal des ÖGD mit Patientenkontakt…“

Die CoronaImpfV legt nahe, eine Einordnung der Vertragsärzt*innen und Vertragspsychotherapeut*innen in die zweite Stufe der Priorisierung:

„Schutzimpfungen mit hoher Priorität
...
5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2 Testzentren…“

Wir halten eine Eingruppierung der Psychotherapeut*innen in dieselbe Stufe wie Hausärzt*innen, Kinderärzt*innen und andere Facharztgruppen für sinnvoll, eine Spaltung der Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutengruppen hingegen für nicht zielführend.

Dabei sollte eine Eingruppierung in Stufe 2 der Priorisierung angestrebt werden.

Zur konkreten Umsetzung der Impfverordnungen verfolgen Sie bitte auch die Informationen der Landesgruppen, KVen und Landesregierungen ihrer Region.