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  • Veröffentlichungsdatum 24.04.2021
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Weiterbildung geregelt – finanzielle Förderung nötig

Psychotherapeutentag verabschiedet Musterweiterbildungsordnung

„Die heute verabschiedete Musterweiterbildungsordnung (MWBO) ist das Ergebnis zahlreicher Arbeitsgruppen und Diskussionen. Das Engagement hat sich gelohnt, wir danken allen Beteiligten“, freut sich Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Der Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) hat am Samstag mit den Abschnitten A (Paragrafenteil) und B (Gebiete) wesentliche Teile der neuen MWBO beschlossen. „Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes ist es gelungen, auch für den Psychotherapeutenberuf die Struktur akademischer Heilberufe zu etablieren. Die MWBO war ein wichtiger weiterer Schritt. Nun wird es bis zum Herbst-DPT um inhaltliche Details zum Kompetenzerwerb in den unterschiedlichen Psychotherapieverfahren gehen, die dann in den Abschnitten C und D verabschiedet werden sollen. Auch die Frage der Koordinierung der Weiterbildung durch die Weiterbildungsinstitute – die bisherigen Ausbildungsinstitute – soll weiter diskutiert werden“, sagt Hentschel.

Fünf Jahre Weiterbildungszeit

Mit großer Mehrheit entschieden sich die Delegierten für eine fünfjährige Weiterbildungsdauer, davon sind mindestens 24 Monate im ambulanten Bereich zu leisten. „Weiterbildungsstätten im ambulanten Bereich werden insbesondere die Weiterbildungsambulanzen der Institute sein, aber auch die Praxen der niedergelassenen Psychotherapeut*innen kommen hierfür infrage“, sagt Bundesvorsitzender Hentschel. „Weitere Zeiten sind in der stationären Versorgung oder in weiteren institutionellen Bereichen vorgesehen. Das ermöglicht eine breite Qualifizierung über unterschiedliche psychotherapeutische Arbeitsfelder.“

Drei Fachgebiete

„Wir freuen uns, dass viele unserer Vorstellungen in die MWBO eingeflossen sind“, betont die Stv. Bundesvorsitzende Barbara Lubisch, die den Prozess eng begleitet hat. „Die zukünftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) können sich in drei unterschiedlichen Fachgebieten qualifizieren: Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen, Psychotherapie mit Erwachsenen oder Neuropsychologische Psychotherapie. Bis zu zwölf Monate der Weiterbildungszeit könnten PtW flexibel in einem der anderen Gebiete absolvieren. Außerdem wurde eine parallele Tätigkeit an unterschiedlichen Weiterbildungsstätten (etwa Hochschulambulanz und Klinik) ermöglicht.“

PtW angemessen vergüten

„Die Unzulänglichkeiten der bisherigen Psychotherapeut*innen-Ausbildung sind grundsätzlich gelöst, die PtW sind approbiert und während der Weiterbildung sozialversichert berufstätig“, sagt Barbara Lubisch. „Trotzdem muss an manchen Stellen nachjustiert werden. Die in den Heilberufsgesetzen vorgesehene ,angemessene Vergütung‘ der PtW muss sich an vergleichbaren Tätigkeiten orientieren – etwa am Tarifgehalt der Entgeltgruppe 14 im öffentlichen Dienst. Im ambulanten Bereich halten wir weiterhin eine finanzielle Förderung der Weiterbildung für notwendig, um eine Weiterbildungsstätte entsprechend den Qualitätsvorgaben der Kammern ordnungsgemäß zu betreiben.“

Umsetzung in den Länderkammern notwendig

Die MWBO muss nun von den Psychotherapeutenkammern der Länder nachvollzogen und in regionale Weiterbildungsordnungen umgesetzt werden. Erst dann können Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugte anerkannt werden und PtW ihre Weiterbildung beginnen. Mit den ersten nach neuer Approbationsordnung approbierten Psychotherapeut*innen wird Ende 2022 gerechnet.