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  • Veröffentlichungsdatum 12.10.2016
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  • Art Pressemitteilung

Weniger als 1 Prozent für die Psychotherapeuten

Kaum Honorarsteigerung - Gemeinsame Pressemitteilung bvvp, DPtV und VAKJP

Berlin, 12.10.2016. Die vom Bewertungsausschuss* beschlossene Steigerung des „Orientierungswertes“ für das Jahr 2017 bedeutet eine Einkommenssteigerung bei den Psychotherapeuten um lediglich 0,9 Prozent. „Damit geht die Schere der Einkommen zwischen somatisch tätigen Ärzten und Psychotherapeuten weiter auseinander“, erklärt die Vorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) Dipl.-Psych. Barbara Lubisch in einer Stellungnahme zum  erzielten Ergebnis. Von der prozentualen Steigerung profitieren diejenigen am meisten, die bisher auch schon die höchsten Umsätze haben. Außerdem schlagen sich die in regionalen Honorarverhandlungen zwischen den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen erzielten Steigerungen der Gesamtvergütung um zwei bis vier Prozent nur beim Einkommen der somatisch tätigen Arztgruppen nieder, nicht bei den Psychotherapeuten. „Dabei liegen die Psychotherapeuten ohnehin weit abgeschlagen an der untersten Stelle der Einkommensskala“, sagt Dr. Martin Kremser, Vorsitzender des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp).

In den regionalen Vereinbarungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen werden die  Leistungsmengen der einzelnen Arztgruppen so angehoben, dass bei gleicher Arbeitszeit mehr Leistungen vergütet werden. Anders in der Psychotherapie: Die psychotherapeutischen Gespräche sind mit Mindestzeiten versehen und können nicht zeitlich verdichtet werden.

Die Honorarmisere der Psychotherapeuten wird durch das aktuelle Praxispanel des Zentralinstituts der kassenärztlichen Versorgung (Zi) auf der Grundlage der Honorarentwicklung der Jahre 2010 bis 2013 bestätigt. Der durchschnittliche Jahresüberschuss (alle Einnahmen abzüglich Praxiskosten) je Praxisinhaber weist in diesem Zeitraum eine Steigerung von insgesamt 4,4 Prozent auf. Die Überschüsse der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dagegen sind in diesem Zeitraum um 5,1 Prozent gefallen, die der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie können nur ein minimales Plus von 0,3 Prozent verbuchen. Die absoluten Werte zeigen: Die Psychotherapeuten erreichen in 2013 mit 65.877 Euro und die Fachärzte für psychosomatische Medizin und Psychotherapie mit 70.710 Euro gerade mal die Hälfte des Überschusses von 145.415 Euro, der über alle Leistungserbringer ermittelt wurde. Dies liegt nicht an unterschiedlichen Gesamtarbeitszeiten: Auch bei Standardisierung der Arbeitszeit ändert sich an diesem Ergebnis grundsätzlich nichts. „Die von der Politik immer wieder geforderte Förderung der sprechenden Medizin ist bisher ein reines Lippenbekenntnis!“, betont Uwe Keller, Vorsitzender der Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten in Deutschland (VAKJP).

* Der Bewertungsausschuss ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen. Er bezeichnet sich daher auch als Bewertungsausschuss Ärzte. Ihm gehören je drei von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und vom GKV-Spitzenverband benannte Mitglieder an. Die Geschäftsführung des Bewertungsausschusses wird durch das Institut des Bewertungsausschusses wahrgenommen.
Die gesetzliche Grundlage des Bewertungsausschusses ist verankert im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Dort ist in § 87 Absatz 1 festgelegt, dass der Bewertungsausschuss den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und Änderungen dazu beschließt. Der EBM ist die Abrechnungsgrundlage der ärztlichen Leistungen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Mehr zum Bewertungsausschuss unter https://institut-ba.de/ba.html