Aktuelles
Weniger Bürokratie, mehr Zeit für Behandlungen
„Zum Ende unseres DPtV-Themenjahrs ,Gruppe‘ freuen wir uns, dass weitere organisatorische und inhaltliche Hürden der Gruppenpsychotherapie abgeschafft wurden“, kommentiert Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dieser hatte die Psychotherapie-Richtlinie geändert, um die Gruppenpsychotherapie als Alternative zur Einzeltherapie zu fördern. „Gruppenpsychotherapie kann künftig von zwei Psychotherapeut*innen angeboten werden. Außerdem wurde das Genehmigungsverfahren vereinfacht“, sagt Hentschel. Gleichzeitig hält die DPtV eine neue Regelung zur Sektorübergreifenden Versorgung für unzureichend und fordert den Gesetzgeber in einer Stellungnahme zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) zu Nachbesserungen auf.
Gruppen mit zwei Psychotherapeut*innen
„Ein echter Durchbruch ist die Behandlung durch zwei Psychotherapeut*innen“, lobt Psychotherapeut Hentschel. „Damit können bis zu 14 Patient*innen aus unterschiedlichen Praxen in einer Gruppe zusammengeführt werden und die Interaktion und Moderation der Gruppe erheblich verbessert werden. Auch der fachliche Austausch wird verstärkt.“
Niederschwelligen Zugang zu Gruppenpsychotherapie-Grundversorgung
Ab Mitte 2021 steht Patient*innen eine „gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung“ zur Verfügung. In diesem neuen Gruppenangebot können individuelle Ängste und Hemmnisse bezüglich einer Gruppenpsychotherapie bearbeitet werden. Ohne den bürokratischen Aufwand eines Anzeige- oder Antragsverfahrens kann eine informationsbasierte Entscheidung für oder gegen eine anschließende Gruppenpsychotherapie getroffen werden.
Gruppentherapie in weiteren Fällen ohne Gutachterverfahren möglich
Auch bei so genannten Langzeittherapien in Kombinationen von Einzel- und Gruppenpsychotherapie entfällt künftig das Gutachterverfahren. „Diese bürokratische Entlastung bei Gruppenpsychotherapeuten führt zu mehr Behandlungskapazität in den Praxen“, sagt der Bundesvorsitzende.
Kontinuierliche Behandlung über Sektorengrenzen nötig
Noch unausgereift erscheint die in der Psychotherapie-Richtlinie neu angelegte Möglichkeit, probatorische Sitzungen im Übergang von stationärer zu ambulanter Behandlung im Krankenhaus durchführen zu können. „Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber mit dieser Regelung eine Behandlungskontinuität über Sektorengrenzen hinweg angelegt hat. In der Umsetzung durch den G-BA und der praktischen Durchführung stoßen wir jedoch an Grenzen“ sagt Psychotherapeut Hentschel. „Wir benötigen zur Einschätzung des weiteren Behandlungsbedarfes neben den probatorischen Sitzungen, die in der Regel bereits eine Richtlinienpsychotherapie antizipieren, auch psychotherapeutische Sprechstunden.“ Auch sollten Patient*innen die Möglichkeit erhalten, zur Klärung der ambulanten Weiterbehandlung während des stationären Aufenthaltes dieses Angebot in der Praxis wahrnehmen zu können. In einer Stellungnahme zum GVWG hat die DPtV notwendige Gesetzesänderungen dazu vorgeschlagen.