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  • Veröffentlichungsdatum 12.02.2020
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Widerspruchsmuster gegen 1-Prozent-Kürzung bei Nicht-Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI)

Liebe Kolleg*innen,

einige Kollegen*innen entscheiden sich gegen einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur und einen Versichertenstammdatenabgleich in Ihrer Praxis. In diesen Fällen sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) dazu übergegangen, das Honorar für das Quartal 3-2019 pauschal um ein Prozent zu kürzen und verweisen dabei auf § 291 Abs. 2b Satz 9, SGB V. Einige KVen setzen die Honorarkürzungen rückwirkend auch für die Quartale 1- und 2-2019 um und weisen diesen Abzug im Honorarbescheid 3-2019 aus.

Wir stellen Ihnen hier einen Musterwiderspruch gegen die 1-Prozent-Honorarkürzung im Honorarbescheid 3-2019 zur Verfügung, den Sie fristwahrend und zusätzlich zum regelhaft eingelegten Widerspruch gegen den Honorarbescheid des Quartals einreichen können.

Dabei verweisen wir auf bereits initiierte Musterklageverfahren gegen die KV Baden- Württemberg (organisiert durch "MEDI GENO Deutschland") und fordern die KV auf, den Widerspruch bis zu einer Entscheidung in diesen Verfahren ruhend zu stellen.

Bezüglich der Erfolgsaussichten dieser Verfahren können wir derzeit noch keine Prognose erstellen, wir prüfen die Chancen derzeit juristisch.

Mit kollegialem Gruß,
Ihr DPtV-Bundesvorstand