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  • Veröffentlichungsdatum 14.02.2020
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Zi-Praxis-Panel 2019: Fristverlängerung bis 29.02.2020

Liebe Mitglieder der DPtV,

das Zentralinstituts der Kassenärztlichen Versorgung (Zi) hat die Frist für die Erhebung „Praxis Panel 2019“ bis zum 29. Februar 2020 verlängert. Sie können nur teilnehmen, wenn Sie vom Zi angeschrieben wurden. Eine selbstbestimmte Teilnahme ist nicht möglich.

Wie gewohnt, bitten wir herzlich um Ihre Unterstützung. Zum zehnten Mal in Jahresfolge erhebt das Zi bei ca. 55.000 Praxen aller Fachrichtungen Daten zur Praxisstruktur, den Praxiskosten, den Praxisumsätzen sowie den Arbeitszeiten. Die DPtV ruft dazu auf, sich an der Erhebung zu beteiligen. Wie die jüngsten Daten aus dem ZiPP 2018 zeigen, ist die Überschussentwicklung hinter der Inflationsrate zurückgeblieben. Das Zi ist somit in der Lage auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Praxen öffentlich aufmerksam zu machen.

Umstellung auf Online-Befragung

Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Auswertung stellt das Zi schrittweise auf eine Online-Befragung um. Wie in den Vorjahren ist die Befragung in zwei Teile gegliedert:

  • Der erste Teil ist vom Teilnehmer auszufüllen. Hier geht um Merkmale der Praxis sowie um Angaben zu den Inhabern und Angestellten in der Praxis. Dieser Teil wird in diesem Jahr erstmals vollständig im Online-Verfahren ausgefüllt.
  • Im zweiten Teil geht es um die Finanzdaten der Praxen, also den Kern des ZiPP. Hier ist die Mitwirkung des Steuerberaters notwendig. Dieser Teil wird vorerst weiterhin papiergebunden erhoben (voraussichtlich im kommenden Jahr kann auch hier das Online-Verfahren implementiert werden, denn dann stehen Software-Angebote für Steuerberater zur Verfügung).

Teilnehmer erhalten Aufwandspauschale

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, die erhobenen Daten werden anonymisiert verarbeitet. Die Teilnehmer erhalten eine Aufwandspauschale in Höhe von 210 Euro, wenn die Praxis als Einzelpraxis geführt wird, 360 Euro, wenn die Praxis als Berufsausübungsgemeinschaft mit bis zu drei Inhabern geführt wird, sowie einen individuellen Praxisbericht, der nach Auswertung aller Daten an die Teilnehmer versendet wird. Um die Aufwandspauschale auszahlen und den Praxisbericht übermitteln zu können, sind die Personendaten der Teilnehmer erforderlich. Auch im Online-Verfahren verspricht das Zi ein „höchstmögliches Maß an Datenschutz“. Dazu werden die personenbezogenen Angaben ausschließlich in einer ausgelagerten Zi-Treuhandstelle verarbeitet. Nach eigenen Angaben erfährt das Zi nicht, wer am ZiPP in Person teilnimmt.

Anonymer Vergleich mit anderen Praxen

Das Zi erfreute sich in den zurückliegenden Jahren über eine hohe Rücklaufquote bei den Psychotherapeut*innen. Viele dieser Praxen nehmen zum wiederholten Male an der Befragung teil, so dass eine Längsschnittanalyse über mehrere Jahre möglich wird und ein anonymer Vergleich mit anderen Praxen derselben Fachgruppe als besonderer Service angeboten werden kann. Weitere Praxen wurden per Zufallsprinzip ausgewählt.

Daten auch für EBM relevant

Praxisübergreifend sind die Ergebnisse von erheblicher honorarpolitischer Bedeutung. Außerdem können die erhobenen Kostenstrukturen psychotherapeutischer Praxen für kommende juristische Auseinandersetzungen von Bedeutung sein und helfen uns in der berufspolitischen Arbeit. Die ermittelten Arbeitsstunden liefern wichtige Informationen über den Umfang von Arbeitsleistungen in der psychotherapeutischen Praxis – auch über die Arbeit am Patienten hinaus. Zudem besteht ein Vertrag zwischen dem Zi und dem Institut des Bewertungsausschusses (InBA), ausgewählte ZiPP-Daten zu analysieren – etwa für die Weiterentwicklung des EBM.

Für Teilnehmer*innen ist es besonders wichtig, die im Verhältnis zu den nachgewiesenen Einnahmen hohen Praxiskosten abzubilden, beschäftigtes Praxispersonal anzugeben und den hohen zeitlichen Aufwand im Patientenkontakt und insbesondere auch im Praxismanagement, Verwaltung, Praxispflege, Fortbildung etc. abzubilden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf Nachfrage durch Ihre DPtV-Landesgruppe und in der Bundesgeschäftsstelle der DPtV sowie im Mitgliederbereich der DPtV-Website.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Bundesvorstand