Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 06.04.2021
  • Ort
  • Art Meldung

Zi-Praxis-Panel: Fristverlängerung bis 30. April 2021

Das Zentralinstituts der Kassenärztlichen Versorgung (Zi) hat die Frist für die Datenerhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in den Praxen niedergelassener Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen bis zum 30. April 2021 verlängert. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Sie können am Zi-Praxis-Panel (ZiPP) teilnehmen, wenn Sie vom Zi angeschrieben wurden. Eine selbstbestimmte Teilnahme ist nicht möglich.

Ziel ist es, mit repräsentativem Datenmaterial die Verhandlungsposition der Ärzte und Psychotherapeut*innen zu untermauern und mit wissenschaftlicher Forschung Transparenz zu wirtschaftlichen Rahmenbedingungen herzustellen.

In einer Information des Zi an die Praxen heißt es: „Vor dem Hintergrund pandemiebedingt steigender Kosten und finanzieller Verluste wird die Erhebung 2020 besonders wichtig sein, um Forderungen an Krankenkassen und Gesetzgeber abzuleiten. Es ist daher wichtig, die weitere Entwicklung empirisch genau zu beobachten. Ergänzend wurde ein Sonderfragenteil aufgenommen, der die sich abzeichnenden Kostensteigerungen beim Praxispersonal abbildet.“

Die DPtV bittet Sie herzlich um Ihre Unterstützung und Teilnahme an der Erhebung.

Praxisdaten und Finanzdaten

Ab diesem Jahr erfolgt die Datenerhebung im Zi-Praxis-Panel sowohl für Sie die Teilnehmende Praxis (Praxisdaten) als auch für Steuerberater (Finanzdaten) vollständig per Online-Fragebogen. Hierdurch soll die Teilnahme vereinfacht und eine zügige Datenübermittlung und -Verarbeitung gewährleistet werden. Die erhobenen Daten werden anonymisiert verarbeitet.

Ein Bestandteil der Erhebung ist der steuerliche Jahresabschluss 2019. Eine Teilnahme am Zi-Praxis-Panel ist daher nur möglich, wenn Sie Ihren Steuerberater mit dessen Erstellung beauftragt haben bzw. dieser abgeschlossen ist. Ist der Steuerberater keinem Systemanbieter angeschlossen oder nutzt keinen der unterstützten Standardkontenrahmen, so können die Angaben zur Finanzdatenabfrage manuell im Fragebogen eingetragen oder eine Papierversion angefordert werden.

Aufwandspauschale für Teilnahme

Die Teilnehmer*innen erhalten eine Aufwandspauschale in Höhe von 210 Euro je Einzelpraxis und 360 Euro je Praxisgemeinschaft. Nach Auswertung aller Daten erhalten alle Teilnehmer*innen ihren individuellen Praxisbericht. Dieser Praxisbericht liefert wichtige Kennzahlen zur eigenen Praxis und ermöglicht einen Vergleich zum Fachgebiet sowie zu verschiedenen anderen Gruppen.

Daten auch für EBM relevant

Praxisübergreifend sind die Ergebnisse von erheblicher honorarpolitischer Bedeutung. Die erhobenen Kostenstrukturen psychotherapeutischer Praxen helfen uns in der berufspolitischen Arbeit. Die ermittelten Arbeitsstunden liefern wichtige Informationen über den Umfang von Arbeitsleistungen in der psychotherapeutischen Praxis – auch über die Arbeit am Patienten hinaus. Zudem besteht ein Vertrag zwischen dem Zi und dem Institut des Bewertungsausschusses (InBA), ausgewählte ZiPP-Daten zu analysieren – etwa für die Weiterentwicklung des EBM.

Für Teilnehmer*innen ist es besonders wichtig, die im Verhältnis zu den nachgewiesenen Einnahmen hohen Praxiskosten abzubilden, beschäftigtes Praxispersonal anzugeben und den hohen zeitlichen Aufwand im Patientenkontakt und insbesondere auch im Praxismanagement, Verwaltung, Praxispflege, Fortbildung etc. abzubilden.