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  • Veröffentlichungsdatum 08.02.2021
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Zi-Praxis-Panel gestartet

Das Zentralinstituts der Kassenärztlichen Versorgung (Zi) erhebt aktuell die Daten zur Kosten- und Versorgungsstruktur in den Praxen niedergelassener Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen. Ziel ist es, mit repräsentativem Datenmaterial die Verhandlungsposition der Ärzte und Psychotherapeut*innen untermauern zu können und mit wissenschaftlicher Forschung Transparenz zu wirtschaftlichen Rahmenbedingungen herzustellen. Das Zi-Praxis-Panel wird als Forschungsvorhaben im Auftrag aller Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durchgeführt.

In einer Information des Zi an die Praxen heißt es: „Die Ergebnisse der vergangenen Erhebungswellen belegen einen fortschreitenden Substanzverlust der Praxen in der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung. Steigende Einnahmen werden durch die Inflation sowie deutlich höhere Ausgaben, insbesondere für Personal, weitgehend aufgezehrt. Umso wichtiger ist es nun, die wirtschaftliche Lage der Vertragsärzte und -Psychotherapeuten zur Unterstützung entsprechender Anpassungsforderungen an die Krankenkassen fortlaufend zu dokumentieren.“

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Sie können am Zi-Praxis-Panel (ZiPP) teilnehmen, wenn Sie vom Zi angeschrieben wurden. Eine selbstbestimmte Teilnahme ist nicht möglich.

Die DPtV bittet Sie herzlich um Ihre Unterstützung und Teilnahme an der Erhebung, in der auch erste Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die vertragspsychotherapeutische Versorgung erhoben werden. Ein wichtiger Bestandteil der Erhebung ist zudem der steuerliche Jahresabschluss 2019.

Praxisdaten und Finanzdaten

Ab diesem Jahr erfolgt die Datenerhebung im Zi-Praxis-Panel sowohl für Sie die Teilnehmende Praxis (Praxisdaten) als auch für Steuerberater (Finanzdaten) vollständig per Online-Fragebogen. Hierdurch soll die Teilnahme vereinfacht und eine zügige Datenübermittlung und -Verarbeitung gewährleistet werden. Die erhobenen Daten werden anonymisiert verarbeitet.

Ein Bestandteil der Erhebung ist der steuerliche Jahresabschluss 2019. Eine Teilnahme am Zi-Praxis-Panel ist daher nur möglich, wenn Sie Ihren Steuerberater mit dessen Erstellung beauftragt haben bzw. dieser abgeschlossen ist. Ist der Steuerberater keinem Systemanbieter angeschlossen oder nutzt keinen der unterstützten Standardkontenrahmen, so können die Angaben zur Finanzdatenabfrage manuell im Fragebogen eingetragen oder eine Papierversion angefordert werden.

Aufwandspauschale für Teilnahme

Die Teilnehmer*innen erhalten eine Aufwandspauschale in Höhe von 210 Euro je Einzelpraxis und 360 Euro je Praxisgemeinschaft. Nach Auswertung aller Daten erhalten alle Teilnehmer*innen ihren individuellen Praxisbericht. Dieser Praxisbericht liefert wichtige Kennzahlen zur eigenen Praxis und ermöglicht einen Vergleich zum Fachgebiet sowie zu verschiedenen anderen Gruppen.

Daten auch für EBM relevant

Praxisübergreifend sind die Ergebnisse von erheblicher honorarpolitischer Bedeutung. Die erhobenen Kostenstrukturen psychotherapeutischer Praxen helfen uns in der berufspolitischen Arbeit. Die ermittelten Arbeitsstunden liefern wichtige Informationen über den Umfang von Arbeitsleistungen in der psychotherapeutischen Praxis – auch über die Arbeit am Patienten hinaus. Zudem besteht ein Vertrag zwischen dem Zi und dem Institut des Bewertungsausschusses (InBA), ausgewählte ZiPP-Daten zu analysieren – etwa für die Weiterentwicklung des EBM.

Für Teilnehmer*innen ist es besonders wichtig, die im Verhältnis zu den nachgewiesenen Einnahmen hohen Praxiskosten abzubilden, beschäftigtes Praxispersonal anzugeben und den hohen zeitlichen Aufwand im Patientenkontakt und insbesondere auch im Praxismanagement, Verwaltung, Praxispflege, Fortbildung etc. abzubilden.