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  • Veröffentlichungsdatum 17.09.2021
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Zu wenig Psychotherapie in Kliniken

PPP-Richtlinie: Minutenwerte unverändert – gesetzlicher Auftrag nicht erfüllt

„Die psychotherapeutische Behandlung von Patient*innen in Psychiatrie und Psychosomatik muss weiter verbessert werden. Wer in eine Klinik eingewiesen wird, braucht mehr als 49 Minuten Psychotherapie pro Woche – nämlich eine intensive, engmaschige, umfassende psychotherapeutische Behandlung“, stellt Gebhard Hentschel fest, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passte am Donnerstag die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) an. „Die Minutenwerte für Psychotherapeut*innen entsprechen immer noch nicht ihrer Bedeutung in der Versorgung. Patient*innen haben Anspruch auf Psychotherapie nach wissenschaftlichen Behandlungsleitlinien.“

Gesetzlicher Auftrag nicht erfüllt

„Der gesetzliche Auftrag, die Psychotherapie entsprechend ihrer Bedeutung in der Versorgung abzubilden, wurde nicht umgesetzt“, sagt der Bundesvorsitzende. Die Richtlinie führe dazu, dass Kliniken auch weiterhin nicht genügend Psychotherapeut*innen einstellen werden. „Multiprofessionelle Zusammenarbeit ist heute eine Selbstverständlichkeit jedoch kann Psychotherapie ausschließlich von dafür ausgebildeten Psychotherapeut*innen übernommen werden.“

Umsetzung prüfen

Die Unterschreitung der ohnehin zu geringen Mindestanforderungen habe in der bisherigen Richtlinie keine Folgen gehabt – leider werde diese Regelung fortgesetzt. Erst 2023 in der Psychiatrie und 2024 in der Psychosomatik solle sich das ändern. Eine Richtlinie, so Hentschel, die bei Nicht-Erfüllen keinerlei Konsequenz hat, sei nicht zielführend. Es sei bedauerlich, dass es offenbar Sanktionen brauche, damit Personalbemessung real umgesetzt werde. „Seit 2020 ist die PPP-RL in Kraft. Somit war genug Zeit, ausreichend Personal aufzubauen. Manche Kliniken haben sogar Personal abgebaut, um die zulässige Unterschreitung auf 85 Prozent des notwendigen Personals umzusetzen“, kritisiert Hentschel. „Das ist ein Skandal. Patient*innen und Mitarbeitende müssen daher vor Willkür und den gefährlichen Auswirkungen von Personalunterbesetzung geschützt werden. Das Argument, es gebe nicht genug Fachkräfte, lassen wir nicht gelten. Es wurde im Berufsstand der Psychotherapeut*innen dafür gesorgt, dass genug qualifizierter Nachwuchs zur Verfügung steht. Diese Kompetenz sollte bei Patient*innen auch dringend ankommen.“