FAQ zum Erprobungsverfahren "Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie" in Nordrhein-Westfalen
Welche Psychotherapien sind von dem Verfahren erfaßt?
In der Richtlinie des G-BA ist geregelt, dass nur Einzeltherapien mit Patient*innen ab 18 Jahren in allen Verfahren, die nach dem 01.04.24 begonnen wurden, erfaßt werden.
Gruppentherapien fallen nicht darunter.
Sind auch KJP-Praxen von dem Verfahren betroffen?
Nein. Die Richtlinie erfaßt nur die Psychotherapien mit Patient*innen ab 18 Jahren in allen Verfahren.
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