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  • Veröffentlichungsdatum 30.01.2022
  • Ort Leverkusen
  • Art Meldung

Widerspruch gegen den Honorarbescheid für das 3. Quartal 2021 einlegen!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in den nächsten Tagen werden Sie den Honorarbescheid für das 3. Quartal 2021 erhalten.
Nach wie vor gilt, was wir in den letzten Quartalen mitgeteilt haben:

Bitte legen Sie Widerspruch gegen den Honorarbescheid ein. Ein Widerspruchsmuster zum Download finden Sie hier als Word-  und pdf-Datei.

Bitte denken Sie an die Widerspruchsfrist: Sie beträgt 1 Monat vom Eingang des Honorarbescheides bei Ihnen. Haben Sie den Bescheid also z.B. am 25.01. erhalten, muss der Widerspruch am 25.02. bei der KV eingegangen sein. Die Einhaltung der Widerspruchsfrist ist wichtig: Das BSG hat die Möglichkeit zur Einlegung von Widersprüchen nach § 44 SGB X bei Honorarbescheiden der KV abschlägig entschieden, so dass ein „vergessener" Widerspruch nicht mehr nachgeholt werden kann.

Hintergrund für den Widerspruch auch in diesem Quartal ist nach wie vor folgender:
Der Bewertungsausschuss hat einen Beschluss zur Nachvergütung und zukünftigen Vergütung der zeitgebundenen Leistungen des Kapitels 35 gefasst. Dieser Beschluss führt zu einer Aufwertung dieser Leistungen um ca. 10%. Auch der Strukturzuschlag ist aufgewertet. Dennoch unterläuft der Beschluss an verschiedenen Stellen die Spruchpraxis des Bundesozialgerichtes zu unseren Lasten. Auf diese Weise werden den Psychotherapeuten nicht unerhebliche Honoraranteile vorenthalten (siehe dazu auch die Begründung des angehängten Widerspruchstextes). Wir werden erneut Musterklageverfahren durch die Instanzen führen, um eine gerichtsfeste Honorierung und eine weitere Honorarentwicklung voranzubringen.
Bitte beachten Sie: in den Genuss von Nachzahlungen kommen auf Grund der bestehenden Rechtslage nur die Kolleginnen und Kollegen, die Widerspruch eingelegt haben!

Im Honorarabrechnungsbescheid für das 3. Quartal 2021 wurde möglicherweise Einigen von Ihnen das Honorar im Zusammenhang mit einem Nicht-Anschluss an die Telematik-Infrastruktur gekürzt.
Sollten Sie zum Kreis der von einer Kürzung betroffenen Kolleg*innen gehören, stellen wir Ihnen auch hierfür ein entsprechendes Widerspruchsmuster als Ergänzung zum „allgemeinen“ Honorarwiderspruch zur Verfügung.
Auch dieses Widerspruchsmusters finden Sie zum Download hier als Word- und pdf-Datei.

Sobald wir weitere Ergebnisse von anhängigen Musterverfahren vorliegen haben, werden wir Sie wieder in gewohnter Weise informieren.

Kommen Sie gut durch die Zeit und bleiben Sie gesund!
Mit kollegialen Grüßen,
Ihr Landesvorstand Nordrhein der DPtV
Andreas Pichler • Sascha Belkadi • Dorothea Bodmann • Dr. Miriam Köhler •
Julia Leithäuser • Barbara Lubisch • Olaf Wollenberg • Martin Zange