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  • Veröffentlichungsdatum 07.11.2021
  • Ort Saarbrücken
  • Art Meldung

Stellungnahme zur geplanten Änderung der Fortbildungsordnung Saarland

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

heute möchte ich Sie/Euch über geplante Änderungen der Fortbildungsordnung, die in der nächsten Vertreterversammlung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes am 09.11.21 beschlossen werden sollen, informieren, die wir als DPtV ablehnen. Worum geht es genau?

Die Fortbildungsordnung unserer Landeskammer soll an die Musterfortbildungsordnung (MFO) der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) angepasst werden, was generell sinnvoll ist. In zwei Punkten gehen die Änderungen jedoch über die der MFO hinaus (übrigens ohne Erläuterung, nur in einer Tabelle kurz aufgeführt):

1. In der Neufassung soll die Anerkennung von Fortbildungen der Kategorie E (Supervision, Intervision, Qualitätszirkel, Balint-Gruppe, Selbsterfahrung) im Nachweiszeitraum auf 100 Punkte beschränkt werden. Dies stellt eine deutliche Herabstufung der Fortbildungen der Kategorie E im Vergleich zur bisherigen Fortbildungsordnung dar. Darüber hinaus zeigt sich auch eine Abwertung im Vergleich mit den Kategorie A, B, C und D.

2. In der Neufassung müssten Supervisor*innen alle 7 Jahre einen Nachweis der Qualifikation nachweisen.
In einer Zeit, in der wir ständig neue Auflagen erfüllen sollen, kann es aus unserer Sicht nicht sein, dass aus der eigenen Berufsgruppe neue Hindernisse aufgebaut werden. Wir sind der Meinung, dass die Kammer eigentlich für ihre Mitglieder eintreten sollte und nicht gegen sie. Es gibt keinen Grund warum es im Saarland strenger gehandhabt werden sollte, als die Vorschläge der BPTK vorgeben. In der Musterordnung der BPTK ist eine Einschränkung in dieser Form nicht gegeben. Es heißt nur, dass aus mehreren Bereichen Punkte erworben werden sollen. Jeder einzelne sollte weiterhin die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, welche Fortbildung persönlich als sinnvoll angesehen wird. Also keine Beschränkung auf 100 Punkte in der Kategorie E. Es wäre unserer Meinung nach eine nicht notwendige Erschwernis für alle Kolleg*innen und eine Benachteiligung der Berufsgruppe hier im Saarland im Vergleich zu anderen Kammern.

Was können wir tun?

Auf der Internetseite der PtK Saarland kann jeder seine Meinung dazu in einem direkten link an die Kammer kundtun:

https://www.ptk-saar.de/index.php/rechtliches/verhaeltnismaessigkeitpruefung

Es gibt dort am Ende einen Link zu einer Kammer-E-Mail, wo Stellungnahmen, Anmerkungen und Rückfragen abgegeben werden können. Es wäre gut, wenn sich viele von uns melden, dann gibt es ein besseres Bild.