Die Zusammenarbeit mit den Patienten*innen wird wesentlich durch das in das BGB eingefügte Patientenrechtegesetz (§§ 630a ff. BGB) und die Berufsordnungen geprägt. In dem Workshop werden insbesondere folgende Themen eingehend behandelt:
– Worüber müssen Patienten*innen aufgeklärt werden?
– Welche Bestandteile muss eine Dokumentation im Einklang mit den Berufsordnungen der Psychotherapeutenkammern und dem BGB enthalten?
– Die Vorlage der Dokumentation in der Wirtschaftlichkeitsprüfung: was ist zu beachten?
– Was ist Gegenstand eines Behandlungsvertrages?
– Wie funktionieren Honorarausfallvereinbarungen?
– Wie geht man mit dem Einsichtsverlangen von Patienten*innen und Angehörigen, insbesondere von Erben um?
– Wie verhält man sich bei Anfragen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), von Sozialversicherungsträgern, der Polizei, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte? Wem gegenüber muss was offengelegt werden?
– Welche weitergehenden zentralen Gebote enthalten die Berufsordnungen?
– Wie gestaltet sich der Umgang mit Beschwerdeverfahren bei den Psychotherapeutenkammern?
Überblick
- Datum
- 16.09.2023 09:00 Uhr - 13:15 Uhr
- Ort
- Kaltenkirchen
- Referent*innen
- Dr. Markus Plantholz
- Kosten DPtV-Mitglied
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- Normal: 85,00 €
- Ermäßigt (PiA/Neuapprobierte): 42,50 €
- Kosten Nichtmitglied
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- Normal: 135,00 €
- Veranstaltungsnummer
- 23-75
- Unterrichtseinheit
- 5