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Stellungnahme zum Ausgleichsbedarf bei Anstellung von Weiterbildungsteilnehmenden in Praxen

Thema

Gesundheitspolitik · Aus-, Fort- und Weiterbildung

Art

Stellungnahme

Datum

12.09.2023

Zielgruppe

Kassenpraxis · Privatpraxis · PtW/Psychotherapeut*innen in Weiterbildung · Studierende

Die fünfjährige Gebietsweiterbildung zum Fachpsychotherapeuten*in sieht nach der Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) verpflichtend mindestens zwei Jahre in ambulanter psychotherapeutischer Tätigkeit vor. Weiterbildungsstätten im ambulanten Bereich können Praxen von niedergelassenen Psychotherapeut:innen oder Ambulanzen der bisherigen Ausbildungsinstitute sein. Hier wird untersucht, wie sich die finanzielle Situation von Psychotherapeutischen Praxen bei der Beschäftigung von psychotherapeutischen Weiterbildungsassistent*innen darstellt. Die folgenden Berechnungen zeigen, dass die Vergütung der Behandlungsleistungen den im Rahmen der Weiterbildung entstehenden finanziellen Mehrbedarf nicht abdeckt. Es entsteht ein finanzieller Ausgleichsbedarf in Höhe von monatlich ca. 2.700,- €. In dieser Untersuchung bleibt offen, wie dieser Fehlbetrag gedeckt werden kann; denkbar wäre ein „Strukturzuschlag“ für Weiterbildungspraxen, eine Förderung analog § 75a SGB V o.a.